Zur Anfrage der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen bzgl. der angezweifelten Rechtmäßigkeit der Finanzierung eines Bürgerbegehrens durch einen privaten Investor teilt Stadtverordnetenvorsteherin Anja Sames-Postel mit, dass dies eine Angelegenheit des Magistrats sei und er dazu Stellung genommen habe. Ein Ergebnis der Prüfung der Kommunalaufsicht liege noch nicht vor. Sie gehe davon aus, dass nach dessen Vorliegen der Bürgermeister darüber berichten werde.

 

Zu der ebenfalls von vorgenannten Fraktionen angezweifelten Rechtmäßigkeit der namentlichen Abstimmung in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16. Februar 2018 zum TOP 4.1 teilt Stadtverordnetenvorsteherin Anja Sames-Postel mit, dass eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen dazu noch nicht vorliege. Nach Eingang der dortigen Bewertung des Abstimmungsvorgangs werde sie darüber berichten.

 

Bürgermeister Udo Schöffmann ergänzt, dass seitens der Verwaltung ebenfalls eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes eingeholt worden sei. Dessen Rechtsabteilung habe mitgeteilt, dass nach dortiger Bewertung alles rechtmäßig abgelaufen sei.

 

Aufgrund der persönlichen Angriffe auf die Stadtverordnetenvorsteherin in der Sitzung am 20. April 2018 im Zusammenhang mit der Thematik „Erweiterung der Tagesordnung“ sei es aus Sicht des Bürgermeisters angebracht, dass sich der Stadtverordnete Horst Biadala für die nach seiner Meinung beleidigenden Äußerungen entschuldige. Dies lehnt Stadtverordneter Horst Biadala ab.