Stadtverordnetenvorsteherin Anja Sames-Postel informiert über die bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Gießen eingeholten Rechtsauskünfte zum Thema FOC/Bürgerbegehren und der damit verbundenen Erweiterung der Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20. April 2018. Frau Landrätin Anita Schneider habe in einem Schreiben vom 22. Mai 2018 mitgeteilt, dass die vorgenommene Erweiterung rechtmäßig gewesen und daher ein aufsichtsrechtliches Einschreiten nicht geboten sei. Die maßgebliche Frist betrage nach § 58 HGO 3 Tage. Diese sei eingehalten worden.