Sitzung: 24.05.2018 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-209/2016-2021
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2018 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:
1. Im
südlichen Bereich des Neubaugebiets Hausen-Ost (Bauabschnitt 4, „Misch-gebiet“,
s. Skizze) werden vier Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen errichtet.
2. Jedes
Haus wird mit bis zu vier Vollgeschossen errichtet, die in Ein- Zwei- und
Dreizimmerwohnungen aufgeteilt sind. Mindestens die Hälfte der Wohnung sind
Ein- und Zweizimmerwohnungen.
3. Für
die Wohnungen im Erdgeschoss ist eine barrierearme, für die weiteren Wohnungen
in Obergeschossen eine weitgehend barrierearme Ausstattung vorgeschrieben.
4. Die
Planung soll eine Grünfläche mit einer Spielfläche für Kleinkinder und
Ruhebänken für Senioren beinhalten.
5. Der
Magistrat wird beauftragt, wenn erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 15
(Hausen-Ost) anzupassen, um dieses Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.
6. Der
Magistrat wird beauftragt für eine baldige Umsetzung der Neubauten mit den
Wohnungsbaugenossenschaften Horlofftal und Langgöns Kontakt aufzunehmen, um
deren Interesse abzufragen. Darüber hinaus sind parallel weitere potentielle
Bauträger anzusprechen.
7. Der Magistrat wird beauftragt, für die
Umsetzung dieser Vorhaben beim Land Hessen und beim Landkreis Gießen
Fördermittel zu beantragen. Bereits im Vorfeld sind dazu bei der „Sozialer
Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH“ Informationen über die
Förderrichtlinien einzuholen und die Förder-richtlinien in die Planungen
verbindlich zu schreiben.
8. Die Festlegung der Miethöhe, die
Mietpreis- und Belegungsbindung und die Vermietung der Wohnungen folgen den in
der Förderrichtlinie festgelegten Regelungen. Über die Gespräche mit den
Wohnbaugenossenschaften und potentiellen Bauträgern sowie die
Beratungsergebnisse mit der SWS GmbH ist regelmäßig im BSU zu berichten.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Änderungsantrag der
SPD-Fraktion vom 19.04.2018 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:
1. Im südlichen Bereich des
Neubaugebiets Hausen-Ost (Bauabschnitt 4, „Mischgebiet“, s. Skizze) soll die Errichtung von möglichst
vier Mehrfamilienhäusern mit Mietwoh- nungen
angestrebt werden. Ein erheblicher Teil der neuen Wohneinheiten sollte aus Ein- und Zweizimmerwohnungen
bestehen.
2. Für die Wohnungen im
Erdgeschoss ist eine barrierearme, für die weiteren Wohnun- gen in Obergeschossen eine weitgehend
barrierearme Ausstattung vorzusehen.
3. Die Planung soll eine
Grünfläche mit einer Spielfläche für Kleinkinder und Ruhebän- ken für Senioren beinhalten.
4. Der Magistrat wird
beauftragt, wenn erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 15 (Hau- sen-Ost) anzupassen, um dieses
Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.
5. Der Magistrat wird
beauftragt für eine baldige Umsetzung der Neubauten mit den Wohnungsbaugenossenschaften Horlofftal
und Langgöns Kontakt aufzunehmen, um deren
Interesse abzufragen. Darüber hinaus sind parallel weitere potentielle Bauträ- ger anzusprechen.
6. Der Magistrat wird
beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben beim Land Hessen und beim Landkreis Gießen Fördermittel zu
beantragen. Bereits im Vorfeld sind dazu bei
der „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH“ Informationen über die Förderrichtlinien einzuholen und die
Förderrichtlinien in die Planungen verbind- lich
zu schreiben.
7. Die Festlegung der
Miethöhe, die Mietpreis- und Belegungsbindung und die Vermie- tung der Wohnungen folgen den in der
Förderrichtlinie festgelegten Regelungen.
8 Über die Gespräche mit
den Wohnbaugenossenschaften und potentiellen Bauträgern sowie die Beratungsergebnisse mit der SWS GmbH ist regelmäßig im BSU
zu be- richten.
9. Ein Verkauf der in Frage
kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke
durch die Stadtverordne- tenversammlung
getroffen wurde.“
Die
Fraktionen von CDU und FW stellen folgenden konkurrierenden Hauptantrag zur
Abstimmung:
„1. Der
Magistrat wird gebeten, beim Vorliegen neuer Erkenntnisse in Bezug auf das
Interesse der Wohnungsbaugenossenschaft Horlofftal eG im Baugebiet Hausen-Ost
sozial geförderte Wohnungen zu errichten, entsprechend zu berichten. Sollten
sich noch weitere Interessenten finden, so gilt dies entsprechend.
2. Sollten
hierdurch Änderungen am Bebauungsplan Hausen Ost (3. BA unterer Teil)
erforderlich werden, so sind sie vorzubereiten.
3. Ein
Verkauf der in Frage kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein
Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke durch die Stadtverordnetenversammlung
getroffen wurde.“
Stadtverordneter Michael Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
Punkt 2 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt geändert:
„Für einen Teil der Wohnungen ist unter Berücksichtigung des wachsenden Bedarfs an barrierefreien, für Rollstuhlfahrer/innen und Menschen mit anderen Behinderungen geeigneten Wohnungen, sowie des im Alter erhöhten Risikos eines Assistenz- und Hilfsmittelabhängigen Lebens an der entsprechenden rechtsgültigen DIN 18040 Teil 1-3 auszurichten“
Stadtverordnete Sabine Scheele-Brenne begründet den vorliegenden Antrag.
Stadtverordneter Wilken Gräf verlässt die Sitzung.
Es folgt eine eingehende Diskussion der vorliegenden Anträge.
Stadtverordneter Eckart Hafemann schlägt folgende Änderung/Ergänzung des konkurrierenden Hauptabtrages vor:
„1. Der
Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet Hausen Ost die Errichtung von
Mehrfamilienhäusern für Sozialen Wohnungsbau vorzusehen und geeignete
Investoren zu suchen.
2. Der
Magistrat wird weiterhin gebeten, beim Vorliegen neuer Erkenntnisse in Bezug
auf das Interesse der Wohnungsbaugenossenschaft Horlofftal eG im Baugebiet
Hausen-Ost sozial geförderte Wohnungen zu errichten, entsprechend zu berichten.
Sollten sich noch weitere Interessenten finden, so gilt dies entsprechend.
3. Sollten
hierdurch Änderungen am Bebauungsplan Hausen Ost (3. BA unterer Teil)
erforderlich werden, so sind sie vorzubereiten.
4. Ein
Verkauf der in Frage kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein
Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke durch die
Stadtverordnetenversammlung getroffen wurde.
5. Mit
dem Bau sollte bis 2022 begonnen werden.“
Stadtverordneter Peter Alexander teilt mit, dass in Punkt 6 des SPD-Antrages der erste Satz wie folgt geändert werde:
„Der Magistrat wird
beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben für potentielle Bauträger die
Beantragung von Fördermitteln beim Land Hessen und beim Landkreis Gießen
positiv zu begleiten.“
Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 21:20 Uhr bis 21:31 Uhr.
Stadtverordneter Matthias Jung teilt mit, dass der konkurrierende Hauptantrag von CDU und FW, wie von Stadtverordneten Eckart Hafemann vorgeschlagen, geändert und ergänzt werde.
Über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit den Änderungen zu Punkt 2 und Punkt 6 wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
10 Ja-Stimmen (SPD)
21 Nein-Stimmen (CDU, FW, FDP)
3 Enthaltungen (Grüne)
Über den geänderten konkurrierenden Hauptantrag der Fraktionen CDU, FW und Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen