Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2018 vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

1.         Im südlichen Bereich des Neubaugebiets Hausen-Ost (Bauabschnitt 4, „Misch-gebiet“, s. Skizze) werden vier Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen errichtet.

 

2.         Jedes Haus wird mit bis zu vier Vollgeschossen errichtet, die in Ein- Zwei- und Dreizimmerwohnungen aufgeteilt sind. Mindestens die Hälfte der Wohnung sind Ein- und Zweizimmerwohnungen.

 

3.         Für die Wohnungen im Erdgeschoss ist eine barrierearme, für die weiteren Wohnungen in Obergeschossen eine weitgehend barrierearme Ausstattung vorgeschrieben.

 

4.         Die Planung soll eine Grünfläche mit einer Spielfläche für Kleinkinder und Ruhebänken für Senioren beinhalten.

 

5.         Der Magistrat wird beauftragt, wenn erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 15 (Hausen-Ost) anzupassen, um dieses Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.

 

6.         Der Magistrat wird beauftragt für eine baldige Umsetzung der Neubauten mit den Wohnungsbaugenossenschaften Horlofftal und Langgöns Kontakt aufzunehmen, um deren Interesse abzufragen. Darüber hinaus sind parallel weitere potentielle Bauträger anzusprechen.

 

7.         Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben beim Land Hessen und beim Landkreis Gießen Fördermittel zu beantragen. Bereits im Vorfeld sind dazu bei der „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH“ Informationen über die Förderrichtlinien einzuholen und die Förder-richtlinien in die Planungen verbindlich zu schreiben.

 

8.         Die Festlegung der Miethöhe, die Mietpreis- und Belegungsbindung und die Vermietung der Wohnungen folgen den in der Förderrichtlinie festgelegten Regelungen. Über die Gespräche mit den Wohnbaugenossenschaften und potentiellen Bauträgern sowie die Beratungsergebnisse mit der SWS GmbH ist regelmäßig im BSU zu berichten.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2018 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

1.            Im südlichen Bereich des Neubaugebiets Hausen-Ost (Bauabschnitt 4, „Mischgebiet“,   s. Skizze) soll die Errichtung von möglichst vier Mehrfamilienhäusern mit Mietwoh-          nungen angestrebt werden. Ein erheblicher Teil der neuen Wohneinheiten sollte aus             Ein- und Zweizimmerwohnungen bestehen.

 

2.            Für die Wohnungen im Erdgeschoss ist eine barrierearme, für die weiteren Wohnun-    gen in Obergeschossen eine weitgehend barrierearme Ausstattung vorzusehen.

 

3.            Die Planung soll eine Grünfläche mit einer Spielfläche für Kleinkinder und Ruhebän-      ken für Senioren beinhalten.

 

4.            Der Magistrat wird beauftragt, wenn erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 15 (Hau-        sen-Ost) anzupassen, um dieses Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.

 

5.            Der Magistrat wird beauftragt für eine baldige Umsetzung der Neubauten mit den                 Wohnungsbaugenossenschaften Horlofftal und Langgöns Kontakt aufzunehmen, um     deren Interesse abzufragen. Darüber hinaus sind parallel weitere potentielle Bauträ-     ger anzusprechen.

 

6.            Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben beim Land Hessen   und beim Landkreis Gießen Fördermittel zu beantragen. Bereits im Vorfeld sind dazu             bei der „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH“ Informationen über die Förderrichtlinien einzuholen und die Förderrichtlinien in die Planungen verbind-        lich zu schreiben.

 

7.            Die Festlegung der Miethöhe, die Mietpreis- und Belegungsbindung und die Vermie-    tung der Wohnungen folgen den in der Förderrichtlinie festgelegten Regelungen.

 

8             Über die Gespräche mit den Wohnbaugenossenschaften und potentiellen Bauträgern sowie die Beratungsergebnisse mit der SWS GmbH ist regelmäßig im BSU zu be-  richten.

 

9.            Ein Verkauf der in Frage kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein              Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke durch die Stadtverordne-            tenversammlung getroffen wurde.“

 

Die Fraktionen von CDU und FW stellen folgenden konkurrierenden Hauptantrag zur

Abstimmung:

 

„1.        Der Magistrat wird gebeten, beim Vorliegen neuer Erkenntnisse in Bezug auf das Interesse der Wohnungsbaugenossenschaft Horlofftal eG im Baugebiet Hausen-Ost sozial geförderte Wohnungen zu errichten, entsprechend zu berichten. Sollten sich noch weitere Interessenten finden, so gilt dies entsprechend.

 

2.         Sollten hierdurch Änderungen am Bebauungsplan Hausen Ost (3. BA unterer Teil) erforderlich werden, so sind sie vorzubereiten.

 

3.         Ein Verkauf der in Frage kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen wurde.“

 

Stadtverordneter Michael Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Punkt 2 des Änderungsantrages der SPD-Fraktion wurde in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt geändert:

 

„Für einen Teil der Wohnungen ist unter Berücksichtigung des wachsenden Bedarfs an barrierefreien, für Rollstuhlfahrer/innen und Menschen mit anderen Behinderungen geeigneten Wohnungen, sowie des im Alter erhöhten Risikos eines Assistenz- und Hilfsmittelabhängigen Lebens an der entsprechenden rechtsgültigen DIN 18040 Teil 1-3 auszurichten“

 

Stadtverordnete Sabine Scheele-Brenne begründet den vorliegenden Antrag.

 

Stadtverordneter Wilken Gräf verlässt die Sitzung.

 

Es folgt eine eingehende Diskussion der vorliegenden Anträge.

 

Stadtverordneter Eckart Hafemann schlägt folgende Änderung/Ergänzung des konkurrierenden Hauptabtrages vor:

 

„1.        Der Magistrat wird gebeten, im Neubaugebiet Hausen Ost die Errichtung von Mehrfamilienhäusern für Sozialen Wohnungsbau vorzusehen und geeignete Investoren zu suchen.

 

2.         Der Magistrat wird weiterhin gebeten, beim Vorliegen neuer Erkenntnisse in Bezug auf das Interesse der Wohnungsbaugenossenschaft Horlofftal eG im Baugebiet Hausen-Ost sozial geförderte Wohnungen zu errichten, entsprechend zu berichten. Sollten sich noch weitere Interessenten finden, so gilt dies entsprechend.

 

3.         Sollten hierdurch Änderungen am Bebauungsplan Hausen Ost (3. BA unterer Teil) erforderlich werden, so sind sie vorzubereiten.

 

4.         Ein Verkauf der in Frage kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen wurde.

 

5.         Mit dem Bau sollte bis 2022 begonnen werden.“

 

Stadtverordneter Peter Alexander teilt mit, dass in Punkt 6 des SPD-Antrages der erste Satz wie folgt geändert werde:

 

Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben für potentielle Bauträger die Beantragung von Fördermitteln beim Land Hessen und beim Landkreis Gießen positiv zu begleiten.“

 

Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 21:20 Uhr bis 21:31 Uhr.

 

Stadtverordneter Matthias Jung teilt mit, dass der konkurrierende Hauptantrag von CDU und FW, wie von Stadtverordneten Eckart Hafemann vorgeschlagen, geändert und ergänzt werde.

 

Über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion mit den Änderungen zu Punkt 2 und Punkt 6 wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                               10 Ja-Stimmen (SPD)

                                                                               21 Nein-Stimmen (CDU, FW, FDP)

                                                                               3 Enthaltungen (Grüne)

 

Über den geänderten konkurrierenden Hauptantrag der Fraktionen CDU, FW und Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen