Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 19.04.2018 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

1.            Im südlichen Bereich des Neubaugebiets Hausen-Ost (Bauabschnitt 4, „Mischgebiet“,   s. Skizze) soll die Errichtung von möglichst vier Mehrfamilienhäusern mit Mietwoh-          nungen angestrebt werden. Ein erheblicher Teil der neuen Wohneinheiten sollte aus             Ein- und Zweizimmerwohnungen bestehen.

 

2.            Für die Wohnungen im Erdgeschoss ist eine barrierearme, für die weiteren Wohnun-    gen in Obergeschossen eine weitgehend barrierearme Ausstattung vorzusehen.

 

3.            Die Planung soll eine Grünfläche mit einer Spielfläche für Kleinkinder und Ruhebän-      ken für Senioren beinhalten.

 

4.            Der Magistrat wird beauftragt, wenn erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 15 (Hau-        sen-Ost) anzupassen, um dieses Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.

 

5.            Der Magistrat wird beauftragt für eine baldige Umsetzung der Neubauten mit den                 Wohnungsbaugenossenschaften Horlofftal und Langgöns Kontakt aufzunehmen, um     deren Interesse abzufragen. Darüber hinaus sind parallel weitere potentielle Bauträ-     ger anzusprechen.

 

6.            Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben beim Land Hessen   und beim Landkreis Gießen Fördermittel zu beantragen. Bereits im Vorfeld sind dazu             bei der „Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH“ Informationen über die Förderrichtlinien einzuholen und die Förderrichtlinien in die Planungen verbind-        lich zu schreiben.

 

7.            Die Festlegung der Miethöhe, die Mietpreis- und Belegungsbindung und die Vermie-    tung der Wohnungen folgen den in der Förderrichtlinie festgelegten Regelungen.

 

8             Über die Gespräche mit den Wohnbaugenossenschaften und potentiellen Bauträgern sowie die Beratungsergebnisse mit der SWS GmbH ist regelmäßig im BSU zu be-  richten.

 

9.            Ein Verkauf der in Frage kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein              Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke durch die Stadtverordne-            tenversammlung getroffen wurde.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen den Punkt 2 wie folgt zu ändern:

 

„Für einen der Wohnungen ist unter Berücksichtigung des wachsenden Bedarfs an barrierefreien, für Rollstuhlfahrer/Innen und Menschen mit anderen Behinderungen geeigneten Wohnungen, sowie des im Alter erhöhten Risikos eines Assistenz- und Hilfsmittelabhängigen Lebens an der entsprechenden rechtsgültigen DIN 18040 Teil 1-3 auszurichten.“

 

 

Die Fraktionen von CDU und FW stellen folgenden konkurrierenden Hauptantrag zur Abstimmung:

 

  1. Der Magistrat wird gebeten, beim Vorliegen neuer Erkenntnisse in Bezug auf das Interesse der Wohnungsbaugenossenschaft Horlofftal eG im Baugebiet Hausen-Ost sozial geförderte Wohnungen zu errichten, entsprechend zu berichten. Sollten sich noch weitere Interessenten finden, so gilt dies entsprechend.

 

  1. Sollten hierdurch Änderungen am Bebauungsplan Hausen-Ost (3. BA unterer Teil) erforderlich werden, so sind sie vorzubereiten.

 

  1. Ein Verlauf der in Frage kommenden Grundstücke kann erst erfolgen, wenn ein Grundsatzbeschluss über die Verwendung der Grundstücke durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen wurde.

 

 

Über den Antrag der SPD-Fraktion mit der Änderung zu Punkt 2 wird wie folgt abgestimmt:

 

 

Abstimmungsergebnis:                               Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                                              3 Ja-Stimmen

                                                                                              4 Nein-Stimmen

 

 

Über den konkurrierenden Hauptantrag der Fraktionen CDU und FW wird wie folgt abgestimmt:

 

 

Abstimmungsergebnis:                               Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                                              4 Ja-Stimmen

                                                                                              3 Nein-Stimmen