Vorsitzender Wagner teilt mit, dass zu TOP 6 und zu TOP 7 der letzten Niederschrift eine Beanstandung vorliegt. Die letzten Absätze „Nach eingehender Beratung und Diskussion zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag zurück, der aber im Geschäftsgang bleiben soll“ sind nicht richtig protokolliert worden. Als Änderungsformulierung wird für beide Fälle nachfolgendes vorgeschlagen: „Der Antrag verbleibt dem Begehren und den Aussagen der SPD-Fraktion entsprechend im Geschäftsgang; eine Abstimmung war daher nicht durch zu führen“.

 

Gegen die Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt vom 12.03.2018, mit der o.g. Änderung, werden keine Einwände erhoben. Dies gilt somit genehmigt.