Sitzung: 21.02.2014 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-243/2011-2016
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler vom 14. Januar 2014 vor:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Von
der Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“ bzw. dem
Magistrat der Stadt Pohlheim wird die Vorlage der maßgeblichen
Kalkulationsunterlagen für die Festlegung der Wassergebühren und
Abwassergebühren für die Jahre 2013 und 2014 erbeten.
In diesem Zusammenhang sollen folgende Zahlen vorgelegt werden:
Wasserversorgung
Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen
Zählergrößen;
Erträge Mengengebühren
Abwasserentsorgung
a.
Schmutzwassergebühren
Erträge aus den Grundgebühren, aufgelistet nach den unterschiedlichen
Zählergrößen;
Erträge Mengengebühren, unterteilt nach den Gebührensätzen von 2,22
€/m³ und 2,00 €/m³
b.
Niederschlagswassergebühren
Erträge Niederschlagswassergebühr „Bevölkerung“;
Erträge Niederschlagswassergebühr „Stadt Pohlheim“.
Für das Jahr 2013 sind diese Zahlen der Stadtverordnetenversammlung
erstmals nach der betriebs-wirtschaftlichen Erfassung der Jahresbescheide 2013
– somit bis spätestens Ende Februar 2014 – schriftlich darzulegen.
Falls diese Zahlen hiernach weitere Veränderung erfahren, sind diese
mittels der durch die Betriebsleitung zu erteilenden vierteljährlichen Zwischenberichte
(siehe § 6 Abs. 2 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“)
schriftlich bekanntzugeben.
Die endgültigen Zahlen ergeben sich letztlich aus dem durch die
Betriebsleitung zu erstellenden Jahresabschluss nebst Anhängen. Der Jahresabschluss
zum 31.12.2013 ist innerhalb von 6 Monaten nach Schluss des Wirtschaftsjahres
(siehe § 14 Abs. 1 der Satzung des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und
somit bis zum 30.06.2014 zu erstellen. Um Vorlage dieses Jahresabschlusses bis
Ende Juli 2014 wird daher gebeten.
Für das Jahr 2014 wird um Vorlagen dieser Zahlen an die
Stadtverordnetenversammlung mittels der durch die Betriebsleitung zu
erteilenden vierteljährlichen Zwischenberichte (siehe § 6 Abs. 2 der Satzung
des Eigenbetriebes „Wasserwerke Pohlheim“) und damit in Schriftform im Monat
nach Ablauf des jeweiligen Quartals (April-Juli-September-Januar) gebeten.
- Wirtschaftsplan
für das Jahr 2014
Der Jahreserfolgsplan 2014 weist unter der Position „Sonstige
betriebliche Aufwendungen“ einen erheblichen Anstieg der vorgesehenen Kosten
gegenüber dem Jahr 2013 aus. Zur erforderlichen Transparenz wird darum gebeten,
dem haupt- und Finanzausschuss bis zu dessen nächster Sitzung gegenüberstellend
eine schriftliche Aufschlüsselung dieser Position für die Jahre 2013 und 2014
zur Verfügung zu stellen.“
Nach Begründung des Antrages durch StV Alexander wird der Antrag zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.