Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Freie Wähler vom 14. Januar 2014 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zwecks etwaiger Einsparungsmöglichkeiten bei den Schuldzinsen des Eigenbtriebes „Wasserwerke Pohlheim“ durch die vorzeitige Ablösung von Darlehen zu Lasten der „Allgemeinen Rücklage“ bzw. dem Gewinn aus dem Jahr 2012 wird gebeten, die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigungen hinsichtlich der vom Eigenbetrieb „Wasserwerke Pohlheim“ aufgenommenen Darlehen zu überprüfen.

Diese Überprüfung sollte für den Fall einer vorzeitigen Kündigung und Tilgung zum Abfragezeitpunkt zunächst für die nachfolgend genannten Darlehen erfolgen:

 

Wasserversorgung

a. Münchner Hypothekenbank Nr. 180 0108 500; Stand 01.01.2014: 207.426 €

b. Sparkasse Gießen, Nr. 642 103 941; Stand 01.01.2014: 206.267 €

 

Abwasserversorgung

a. Bayerische Landesbank Nr. 6/3996702; Stand 01.01.2014: 815.049 €

b. DG Hyp Hamburg Nr. 302 1630 304; Stand 01.01.2014: 769.498 €

c. DG Hyp Hamburg Nr. 302 1630 307; Stand 01.01.2014: 163.737 €

d. Landesbank Hess.-Thüringen Nr. 804 852 060; Stand 01.01.2014: 314.741 €

e. HSH Nordbank Nr. 673 769 0019; Stand 01.01.2014: 769.627 €

f. Landesb. Baden-Würrtemb. Nr. 606 385 991; Stand 01.01.2014: 1.133.060 €

 

Sollte eine diesbezügliche Überprüfung von der Betriebsleitung und /oder dem Magistrat der Stadt Pohlheim für ein nicht aufgeführtes Darlehen für zweckmäßig erachtet werden, wird auch hierfür um notwendige Veranlassung gebeten.“

 

Nach Begründung des Antrages durch StV Alexander wird der Antrag zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.