Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, dem Antrag des Architekturbüros Axel Adelmann, Behringstraße 1, 35410 Hungen für einen Kaufinteressenten auf Überschreitung der Traufhöhenfestsetzung von 6,50 Meter auf 8,38 Meter zum Zwecke der Bebauung des Grundstückes Flur 10, Nr. 29/11, Neue Mitte im Stadtteil Watzenborn-Steinberg zuzustimmen.

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.

 

Die Zustimmung erfolgt mit der Maßgabe, dass die Räume im Kellergeschoss (= Nicht-Vollgeschoss) nur als unselbständige Nebenräume genutzt werden dürfen.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen