Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender gemeinsame Antrag der Fraktionen CDU und SPD vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.            Der Magistrat wird gebeten die Erhebung sogenannter „wiederkehrender

Straßenausbaubeiträge“ soweit vorzubereiten, dass eine neue Satzung zum 01.01.2019 beschlossen werden könnte. Zur Unterstützung der Verwaltung kann ein Fachbüro beauftragt werden.

 

2.            Die Verwaltung wird gebeten die Bürgerinnen und Bürger zu gegebener Zeit im Rahmen von Informationsveranstaltungen bei der Frage einer Einführung der neuen Beitragsform mit einzubinden.

 

3.            Eine beschlussfähige Satzung ist dem Haupt- und Finanzausschuss im September 2018 und der Stadtverordnetenversammlung spätestens im November 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.“

 

StV Reiner Leidich begründet den Antrag.

 

StV Eckart Hafemann beantragt seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Ursprungsantrag um folgende Punkte zu ergänzen:

 

4.            Ab sofort keinen Neubeginn von beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahmen durchzuführen (Ausschreibung der Gewerke gilt als Beginn).

 

5.            Noch im Jahr 2017 eine Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen.

 

6.            Durchführung eines Bürgerentscheides zu der Frage: „Sollen im Sinne wiederkehrender Straßenbaubeiträge diese regelmäßig auf alle Bürger umgelegt werden?“ (Solidarprinzip)“

 

 

Nach ausführlicher Diskussion erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr.

 

Nach Wiedereintritt in die Sitzung werden der Antrag sowie der Ergänzungsantrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen.