Bürgermeister Schöffmann erteilt zusätzliche Erläuterungen zur Verwaltungsvorlage.

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgende Beschlüsse zu fassen:

1.            34. Änderung des Flächennutzungsplanes

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

(1)          Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Gewerbegebiet Vor dem hohen Stein“ im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Vor dem Hohen Stein“. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes und umfasst Flächen in der Gemarkung Garbenteich, Flur 4. Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches kann der vorliegenden Übersichtskarte entnommen werden.

(2)          Das Planziel der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Gewerblichen Baufläche i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO zulasten der vormals im Westen des Plangebietes dargestellten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.

(3)          Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(4)          Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

2.            1. Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 26 „Gewerbegebiet Vor dem hohen

                Stein“

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

(5)          Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Gewerbegebiet Vor dem hohen Stein“ im zweistufigen Regelverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Garbenteich, Flur 4, die Flurstücke 10/1, 11/1, 11/2, 11/3 und kann der vorliegenden Übersichtskarte entnommen werden.

(6)          Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Anpassung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 26 von 2013 an die aktuellen Planungen und die Optimierung der Grundstücksausnutzung im Bereich der bereits vorgesehenen Erweiterungsflächen des ansässigen Stahl- und Maschinenbauunternehmens. Zu diesem Zweck sollen insbesondere die bisherigen Ausgleichsflächen im Westen des Plangebietes mit einem Umfang von rd. 0,3 ha überplant und ebenfalls in Gewerbegebiet umgewidmet werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Gewerbegebiet i.S.d. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulasten der bislang festgesetzten Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im Westen des Plangebietes sowie die damit einhergehende Neuregelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs.

(7)          Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

(8)          Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen