Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 2. Oktober 2016 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung setzt einen Akteneinsichtsausschuss ein.

 

Dieser Ausschuss soll die vertraglichen und tatsächlichen Beziehungen zwischen der Stadt Pohlheim und der Firma „Erste Pohlheimer Erschließungs-, Betriebs-, Bau-, Verwaltungs- und Vermarktungs GmbH“ sowie deren Vorgängerin „Erste Pohlheimer Objekt „Gebrannter Triesch“ Erschließungs- und Vermarktungs GmbH" (HR B 3592, Gießen) soweit durch Einsicht in die Akten der Stadt Pohlheim aufklären, dass der Vorwurf, diese Firma habe unsaubere Geschäfte zu Lasten der Stadt Pohlheim und zugunsten Ihres ehemaligen Geschäftsführers getätigt, ausgeräumt werden kann.“

 

Stadtverordneter Reimar Stenzel bringt den Antrag ein und begründet ihn.

 

Bürgermeister Udo Schöffmann teilt mit, dass er die Kommunalaufsicht sowie den HSGB um rechtliche Stellungnahmen zu den  Anträgen der Fraktionen CDU/FW und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten habe und liest diese vor. Danach sei der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht auf eine „bestimmte Angelegenheit“ i. S. d. § 50 Abs. 2 HGO begrenzt. Die Stellungnahmen werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Er bittet die antragstellende Fraktion, den Gegenstand der Prüfung zurückzuziehen, da der Bürgermeister bei positiver Abstimmung gezwungen wäre, nach HGO dagegen vorzugehen.

 

Die antragstellende Fraktion zieht den Antrag nicht zurück.

 

Stadtverordneter Reimar Stenzel kündigt an, dass er die beiden Stellungnahmen ggf. von einem Gericht auf Richtigkeit prüfen lassen werde.

 

Über den Antrag wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                               14 Ja-Stimmen (11 SPD, 3 Grüne)

                                                                               18 Nein-Stimmen (13 CDU, 4 FW, 1 FDP)

 

Stadtverordneter Reimar Stenzel verweist darauf, dass eine Mehrheit nicht notwendig ist, um den Antrag als nicht abgelehnt zu sehen. Die Stadtverordnetenvorsteherin oder der Bürgermeister müssten erklären, dass sie den Antrag für nicht tragfähig halten, damit Stadtverordneter Stenzel vor Gericht dagegen vorgehen könne.

 

Bürgermeister Udo Schöffmann weist darauf hin, dass die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses betreffend die Thematik „Gebrannter Triesch“ bereits unter TOP 8 beschlossen worden sei und es hier unter TOP 9 jetzt lediglich noch um den Umfang des Prüfauftrages für diesen Akteneinsichtsausschuss gehen könne. Und über diesen sei soeben abgestimmt worden. Es bestehe keine Notwendigkeit, gegen diesen Beschluss vorzugehen.

 

Stadtverordneter Reimar Stenzel stellt in Aussicht, dieses Verfahren vom Verwaltungsgericht überprüfen zu lassen.