Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und FW vom 18. August 2016 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt den Kostendeckungsgrad bei den Kindergartengebühren für das vergangene Jahr darzustellen.

Außerdem sind die Auswirkungen einer Gebührenanpassung unter Wegfall der Gebührenstaffel und einer linearen jährlichen Gebührenerhöhung von 5 Prozent für die nächsten 4 Jahre ab dem 1.1.2017 darzustellen.

Die Betreuungsgebühren für die U-Dreijährigen Kinder sollen bei der Darstellung mit 120 Prozent der Gebühren für die Ü-Dreijährigen angesetzt werden.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten die gestiegenen Kosten durch die Angebotsausweitung zu berücksichtigen und diese ggf. zu schätzen.“

 

Der Antrag wurde von den antragstellenden Fraktionen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.09.16 wie folgt erweitert und erhielt folgenden Wortlaut:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, den Kostendeckungsgrad bei den Kindergartengebühren für das vergangene Jahr darzustellen.

Außerdem sind die Auswirkungen einer Gebührenanpassung unter Wegfall der Gebühren-staffel und einer linearen jährlichen Gebührenerhöhung von 5 Prozent für die nächsten 4 Jahre ab dem 1.1.2017 darzustellen.

Die Betreuungsgebühren für die U-Dreijährigen Kinder sollen bei der Darstellung mit 120 Prozent der Gebühren für die Ü-Dreijährigen angesetzt werden.

 

  1. Bei der Darstellung nach 1. Sollen die Aufwendungen (Abschreibungen, Unterhaltungskosten, etc.) der bereits erfolgten, beschlossenen und beabsichtigten Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Beiträge sind ggf. zu schätzen. Dabei soll eine Ganztagsbetreuung in allen Stadtteilen angestrebt werden.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten, anhand der vorliegenden Zahlen eine Aufstellung über die Fallzahlen bzw. Einnahmen entsprechend der Gebührenstaffel vorzulegen und verwaltungsinterne Mehrkosten, bedingt durch die mit der Antragsbearbeitung zusammenhängende Einstufung, mitzuteilen.“

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten am 16.09.16  folgende Erweiterung des zuvor aufgeführten Prüfantrages:

 

„Es soll die Auswirkung einer Gebührenanpassung wie folgt geprüft werden:

Beibehaltung der Gebührenstaffel. Erhöhung in einem ersten Schritt zum

1.1.2017 um den Prozentsatz, um den sich die tatsächliche Lohnsumme der

Kindertageseinrichtungsmitarbeiter vom Jahr 2013 zum Jahr 2015 erhöht hat.

In Zukunft - erstmalig zum Kindergartenjahr 2017/18 erfolgt die Erhöhung

jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres um den Prozentsatz um den sich

die tatsächliche Lohnsumme der Kindertageseinrichtungsmitarbeiter vom

Vorvorjahr zum Vorjahr erhöht hat.

 

Beibehaltung der Gebührenstaffel. Erhöhung zum 1.1.2017 jedoch mit den von

CDU und Grünen im Antrag A-421/2011-2016 eingebrachten Staffelwerten. Ab

dem Kindergartenjahr 2017/18 jährlichen Erhöhung jeweils zum Beginn eines

Kindergartenjahres um den Prozentsatz um den sich die tatsächliche

Lohnsumme der Kindertageseinrichtungsmitarbeiter vom Vorvorjahr zum

Vorjahr erhöht hat.

 

Wenn diese Zahlen bekannt sind, sollen die Bürger in die Diskussion um die

weitere Entwicklung der Kindergartengebühren im Rahmen einer

Bürgerversammlung mit einbezogen werden.“

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport am 05.10.2016 verzichtete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf eine Abstimmung ihres Ergänzungsantrags.

 

STV Leidich verteilt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.10.16 einen Antrag der Fraktionen CDU und FW.

 

Die Fraktionen der CDU und der Freien Wähler stellen aufgrund der vorliegenden Informationen zum Thema Kindergartengebühren folgenden Antrag:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.)    Die Staffelung der Gebühren wird ab dem 1.1.2017 aufgehoben.

2.)    Die Gebühren nach § 2 der geltenden Satzung werden ab dem 1.1.2017 um jährlich 5 Prozent erhöht. Die Erhöhung erfolgt bis einschließlich für das Kalenderjahr 2021.

3.)    Die Gebühr für Kinder unter drei Jahren beträgt 120 % der Gebühren gemäß Nr. 2)

 

4.)    Die auf Grundlage von 1) bis 3) angepasste Satzung ist den Elternbeiräten zur Stellungnahme vorzulegen. Danach ist das Thema erneut im Ausschuss zu beraten.“

 

Da Unklarheit herrscht, ob über den vorgelegten Antrag abgestimmt werden darf, verzichten die antragstellenden Fraktionen auf die Abstimmung. Gleichzeitig wird darum gebeten diesen Antrag an die Gesamtelternbeiräte zur Stellungnahme weiter zu geben.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weisen darauf hin, dass die Kostendeckungsgradberechnung (Teil der vorgelegten Unterlagen zur Beantwortung für A-059) fehlerhaft sei. Die Berechnung möge angepasst werden, da in den ordentlichen Aufwendungen die Aufwendungen der Kita Germaniastr. eingeflossen seien. Dies sei nicht korrekt und eine unzulässige Vermengung. Es wird um Korrektur gebeten.

STV Leidich führt allerdings hierzu aus, dass die Einnahmeseite dann ebenfalls berücksichtigt und angepasst werden müsse.

 

Der Kindergartenbericht zur Betreuungssituation sowie der Bericht über die zu erwartende Anzahl an Kindern für die Kindertagesstäten zum 01.09.16 vom 6.9. mögen ebenfalls an die Elternbeiräte weitergeben werden (TOP 3 SKS), so die Bitte von STV Leidich.

 

STV Hafemann weist darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch einen neuen Antrag einreicht, der ebenfalls den Gesamtelternbeiräten vorgelegt werden könne.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu A-059 und A-063 zur Kenntnis.

Die erfolgten Beantwortungen der Verwaltung zu A-059 und A-063 werden der Niederschrift beigefügt.

(Die Berichte wurden den Haupt- und Finanzausschussmitgliedern vorab per Mail zugesandt. Außerdem erfolgte eine Berichterstattung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport am 05.10.2016.)

 

Nach eingehender Diskussion lässt der Vorsitzende Reinhard Peter darüber abstimmen, die erarbeiteten, vorliegenden Modelle bzw. Anträge der Fraktionen den Gesamtelternbeiräten vorzulegen und bei einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport und des Haupt- und Finanzausschusses die Gesamtelternbeiräte hierzu anzuhören.

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen