Die Tagesordnungspunkte 4 und 5 werden gemeinsam beraten.

 

Dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und FW vom 18. August 2016 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt, den Kostendeckungsgrad bei den Kindergartengebühren für das vergangene Jahr darzustellen.

Außerdem sind die Auswirkungen einer Gebührenanpassung unter Wegfall der Gebühren-staffel und einer linearen jährlichen Gebührenerhöhung von 5 Prozent für die nächsten 4 Jahre ab dem 1.1.2017 darzustellen.

Die Betreuungsgebühren für die U-Dreijährigen Kinder sollen bei der Darstellung mit 120 Prozent der Gebühren für die Ü-Dreijährigen angesetzt werden.

 

  1. Bei der Darstellung nach 1. Sollen die Aufwendungen (Abschreibungen, Unterhaltungskosten, etc.) der bereits erfolgten, beschlossenen und beabsichtigten Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden. Die Beiträge sind ggf. zu schätzen. Dabei soll eine Ganztagsbetreuung in allen Stadtteilen angestrebt werden.

 

  1. Der Magistrat wird gebeten, anhand der vorliegenden Zahlen eine Aufstellung über die Fallzahlen bzw. Einnahmen entsprechend der Gebührenstaffel vorzulegen und verwaltungsinterne Mehrkosten, bedingt durch die mit der Antragsbearbeitung zusammenhängende Einstufung, mitzuteilen.“

 

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt folgender Ergänzungsantrag vor:

 

„Es soll die Auswirkung einer Gebührenanpassung wie folgt geprüft werden:

Beibehaltung der Gebührenstaffel. Erhöhung in einem ersten Schritt zum

1.1.2017 um den Prozentsatz, um den sich die tatsächliche Lohnsumme der

Kindertageseinrichtungsmitarbeiter vom Jahr 2013 zum Jahr 2015 erhöht hat.

In Zukunft - erstmalig zum Kindergartenjahr 2017/18 erfolgt die Erhöhung

jeweils zum Beginn eines Kindergartenjahres um den Prozentsatz um den sich

die tatsächliche Lohnsumme der Kindertageseinrichtungsmitarbeiter vom

Vorvorjahr zum Vorjahr erhöht hat.

 

Beibehaltung der Gebührenstaffel. Erhöhung zum 1.1.2017 jedoch mit den von

CDU und Grünen im Antrag A-421/2011-2016 eingebrachten Staffelwerten. Ab

dem Kindergartenjahr 2017/18 jährlichen Erhöhung jeweils zum Beginn eines

Kindergartenjahres um den Prozentsatz um den sich die tatsächliche

Lohnsumme der Kindertageseinrichtungsmitarbeiter vom Vorvorjahr zum

Vorjahr erhöht hat.

 

Wenn diese Zahlen bekannt sind, sollen die Bürger in die Diskussion um die

weitere Entwicklung der Kindergartengebühren im Rahmen einer

Bürgerversammlung mit einbezogen werden.“

 

Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport folgender Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2016 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

 

Der Magistrat wird gebeten zeitnah und schriftlich zu berichten:

 

1.         Wie die Elternbeiträge im abgelaufenen Kindergartenjahr auf die einzelnen Gebührenklassen verteilt und

2.         welche sozialen Gruppen in besonderem Maße in den niederen Gebührenklassen eingestuft worden sind?

3.         Welche Schlüsse lassen vorliegenden Daten auf insbesondere zwei Gruppen zu: Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund?

4.         Wie hoch ist der administrative Aufwand bei der Anwendung der Gebührenstaffel?“

 

Bürgermeister Udo Schöffmann lässt die Beantwortung der Fragen der vorliegenden Anträge der Fraktionen CDU und FW vom 18. August 2016 sowie der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 5. September 2016 in Schriftform verteilen und erläutert kurz den Inhalt. Diese werden der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Es erfolgt eine eingehende Diskussion.

 

Bürgermeister Udo Schöffmann regt an, die Angelegenheit mit den Elternbeiräten zu diskutieren.

 

Der Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport nimmt die vorgelegten Berichte zur Kenntnis. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verzichtet auf eine Abstimmung ihres Ergänzungsantrages.

 

Vorsitzender Lorenz Diehl lässt darüber abstimmen, ob eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Soziales, Kultur und Sport und dem Gesamtelternbeirat stattfinden soll.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen