Der Bürgermeister teilt mit, dass es für diese Interkommunale Zusammenarbeit keine Förderung gebe, laut dem Innenministerium.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund sei allerdings bemüht, diese IKZ im Förderprogramm für Interkommunale Zusammenarbeit aufnehmen zu lassen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, an der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) im Bereich der Aufgabenübernahme nach dem Fehlbelegungsabgabe-Gesetz (FBAG) vom 30.11.2015 teilzunehmen und den Magistrat zur Unterzeichnung der hierzu erarbeiteten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zu ermächtigen.

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen