Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14. Juni 2016 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Pohlheim wird durch Einfügen eines neuen Paragrafen erweitert. Dieser lautet:

 

 § "xyz" Bürgerbeteiligung

 

Zu wichtigen Themen die Stadt Pohlheim betreffend werden schon vor - spätestens aber während - des Beratungsprozesses in der Stadtverordnetenversammlung Bürgerversammlungen einberufen, auf denen die Bürger dazu zu informieren und anzuhören sind.

Über die Wichtigkeit in obigem Sinne entscheidet die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag hin. Wird die Wichtigkeit festgestellt, so trifft die Stadtverordnetenversammlung ihre Entscheidung erst nach der erfolgten Bürgerversammlung.

Diese Versammlungen ersetzen nicht die nach HGO § 8a gesetzlich vorgeschriebenen jährlichen Bürgerversammlungen.

 

Nach Antragsbegründung durch StV Stenzel wird der Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.