STV Sann schlägt vor, § 4 Ziffer 1 Satz 1 wie folgt zu ändern (Änderung/Ergänzung unterstrichen):

Die Wege dienen vorrangig der Zuwegung der land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Wege und zur Ausübung der Jagd sowie dem Zugang zu den entsprechenden Betrieben im Außenbereich (auch Forstbetrieb).

 

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden folgende Änderungsvorschläge unterbreitet (Änderungen/Ergänzungen unterstrichen):

 

§ 4 Ziffer 2 Satz 2

Die Nutzung dieser Wege wird im Bedarfsfall durch verkehrsrechtliche Anordnungen (Beschilderungen) geregelt.

 

§ 9 Ziffer 1 Satz 1

Eigentümer und Pächter, der an die Wege angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) haben dafür zu sorgen, dass durch Bewuchs, insbesondere Hecken, Sträucher, Bäume und Unkraut die Benutzung und der Bestand der Wege nicht beeinträchtigt werden.

 

Seitens der FDP-Fraktion werden folgende Änderungsvorschläge abgegeben (Änderungen/Ergänzungen unterstrichen):

 

§ 3 Absatz 1

Die Stadt gestattet die Benutzung der in §§ 1, 2 aufgeführten Wege nach Maßgabe dieser Satzung auf eigene Gefahr.

 

§ 4 Ziffer 1 Satz 1

Die Wege dienen vorrangig der Bewirtschaftung der land-, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Wege und Flächen und zur Ausübung der Jagd sowie dem Zugang zu den entsprechenden Betrieben im Außenbereich (auch Forstbetrieb).

 

§ 5 Ziffer 1

Die Benutzung zu anderen, als in § 4 genannten Zwecken, insbesondere zum Verlegen und Ausbessern von Versorgungsleitungen ist nur mit vorheriger Erlaubnis der Stadt auf Antrag zulässig.

 

§ 8 Ziffer 1

Die Benutzer sollen Schäden an Wegen der Stadt (vorher Stadtverwaltung) mitteilen.

 

§ 9 Ziffer 1 Satz 1

Siehe Änderungen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

§ 9 Ziffer 4

Gräben, die der dauernden oder auch nur vorübergehenden Wasserführung dienen, dürfen zur Herstellung von Zugängen und Überfahrten zu angrenzenden Grundstücken nur mit vorheriger Erlaubnis der Stadt überdeckt werden.

 

§ 10 Ziffer 1 c

Gegen die gem. § 5 Abs. 2 erteilten Auflagen und Bedingungen verstößt oder gegen solche Verstöße zulässt.

 

Angemerkte Zeichensetzungsfehler und dergleichen wurden nicht protokolliert, werden aber für die Satzung berücksichtigt.

 

Die SPD-Fraktion bittet mit dem Protokoll die zu sanierenden Wege mitzuteilen. Bürgermeister Schöffmann sagt dies zu. (Anlage 1)

 

Nach eingehender Beratung besteht im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zurückzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:                               Zurückgestellt