Bürgermeister Schöffmann nimmt Bezug auf die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Dorf-Güller Straße angeregte Beantragung der Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen und teilt mit, dass der Antrag erwartungsgemäß abschlägig beschieden worden sei, da die erforderlichen Fahrbahn- und Gehwegbreiten nicht realisiert werden könnten und zudem die Unterschreitung der Bagatellgrenze vorliege.

 

StV Alexander bittet, die Antragsunterlagen sowie das entsprechende Antwortschreiben der Niederschrift beizufügen.

Bürgermeister Schöffmann führt aus, dass die Beifügung der Antragsunterlagen aufgrund des Umfanges nicht möglich sei. Das Antwortschreiben von Hessen Mobil werde der Niederschrift als Anlage beigefügt.