Sitzung: 15.04.2016 Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenvorsteherin
Sames-Postel teilt mit, dass Bürgermeister Schöffmann den unter TOP 6,
gefassten Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Februar 2016
fristgerecht widersprochen habe und verweist auf die gesetzliche Regelung der
Hessischen Gemeindeordnung (HGO), wonach die Stadtverordnetenversammlung über die
strittige Angelegenheit in einer neuen Sitzung nochmals zu beschließen habe.
Stadtverordnetenvorsteherin
Sames-Postel lässt nach eingehender Diskussion über folgende Beschlüsse vom 26.
Februar 2016, TOP 6, erneut abstimmen:
„Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Dorf-Güller-Str. im
Stadtteil Garbenteich ist als Straße zu klassifizieren, die ent-sprechend § 3
Abs. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Pohlheim überwiegend dem
überörtlichen Durchgangsverkehr dient.
Die Stadt Pohlheim hat damit 75 % des beitragsfähigen Aufwands zu tragen;
der Anteil am beitragsfähigen Aufwand beläuft sich demgemäß für die betroffenen
Anlieger auf 25 %.“
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
20
Ja-Stimmen (12 SPD, 5 FW, 2 Grüne, 1 FDP)
13
Nein-Stimmen (13 CDU)
2
Enthaltungen (1 Grüne, 1 FDP)
2. Der Magistrat der Stadt
Pohlheim wird gebeten, weitere Straßen der Stadt Pohlheim festzustellen, die
eine zur Dorf-Güller-Straße adäquate Verkehrsbelastung aufweisen, und diese
sodann gleichfalls als Straßen einzustufen, die überwiegend dem überörtlichen
Durchgangsverkehr dienen.“
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
20
Ja-Stimmen (12 SPD, 5 FW, 2 Grüne, 1 FDP)
13
Nein-Stimmen (13 CDU)
2 Enthaltungen (1 Grüne, 1 FDP)