StV Alexander beantragt für die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Änderung der Hauptsatzung wie folgt:

 

„§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2021 auf sieben festgelegt.“

 

 

Für die Fraktionen CDU und FW beantragt StV Jung die Änderung der Hauptsatzung wie folgt:

 

„§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2021 auf sechs festgelegt.“

 

 

Stadtverordnetenvorsteherin Sames-Postel lässt über folgenden Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wie folgt abstimmen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pohlheim:

 

1. Änderungssatzung der

Hauptsatzung

der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

 

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl S. 618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 15. April 2016 folgende 1. Änderungssatzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Hauptsatzung beschlossen:

 

I.

 

§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2021 auf sieben festgelegt.

 

II.

 

Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Pohlheim tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim, ______________

Der Magistrat

Udo Schöffmann

Bürgermeister“

 

Abstimmungsergebnis:         Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                         18 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 Grüne, 2 FDP)

                                                19 Nein-Stimmen (14 CDU, 5 FW)

 

 

Anschließend wird aufgrund des Antrages der Fraktionen CDU und FW folgender Beschluss gefasst:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Pohlheim:

 

1. Änderungssatzung der

Hauptsatzung

der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

 

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl S. 618) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 15. April 2016 folgende 1. Änderungssatzung der am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Hauptsatzung beschlossen:

 

I.

 

§ 4 Absatz 3 erhält folgenden Wortlaut:

 

Abweichend von Absatz 2 wird die Zahl der ehrenamtlichen Stadträte für die Wahlzeit vom 1. April 2016 bis zum 31. März 2021 auf sechs festgelegt.

 

II.

 

Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Pohlheim tritt am Tage nach der Vollendung ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Pohlheim, ______________

Der Magistrat

Udo Schöffmann

Bürgermeister“

 

 

Abstimmungsergebnis:       Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                  19 Ja-Stimmen (14 CDU, 5 FW)

                                                               18 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 Grüne, 2 FDP)