Sitzung: 28.10.2024 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage: STV-348/2021-2026
Dezernent Peter Alexander erläutert umfangreich die zu diesem TOP
vorliegende Verwaltungsvorlage.
STV Reiner Leidich stellt folgenden Antrag:
Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes, verbunden mit folgenden
Beschlüssen:
1.) Der
Ortsbeirat von Watzenborn-Steinberg ist zur beabsichtigten Änderung des
Bebauungsplanes zu hören (§ 20 GO), damit dieses Votum bei der Meinungs- und
Willensbildung berücksichtigt werden kann.
2) Der
Magistrat wird gebeten die schriftliche Einwilligung (incl. Bedingungen) zur
beabsichtigten Baumaßnahme vom Land Hessen als Eigentümer und Verpächter des
Grundstückes vorzulegen.
3) Der
Magistrat wird gebeten eine entscheidungsreife Vorlage auf Grundlage des
Beschlusses aus dem November 2022 zu präsentieren (Ergebnis gemeinsamer
Gespräche über eine Neuorganisation, ggf. Rechtsgutachten anstatt einer
Kurzstellungnahme).
Nach weiterer eingehender Beratung zieht STV Reiner Leidich den zuvor
gestellten Antrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes zurück.
Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der
Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
1. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.
5b „Gewerbegebiet Gießener Straße“, 4. Änderung im Stadtteil
Watzenborn-Steinberg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
2. Aufhebung Sperrvermerk
für Haushaltsansatz I085601-20 in Höhe von 75.000,00 €
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
5
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
1
Enthaltung