Dezernent Peter Alexander erläutert umfangreich die zu diesem TOP vorliegende Verwaltungsvorlage.

STV Reiner Leidich stellt folgenden Antrag:

Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes, verbunden mit folgenden Beschlüssen:

1.)          Der Ortsbeirat von Watzenborn-Steinberg ist zur beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes zu hören (§ 20 GO), damit dieses Votum bei der Meinungs- und Willensbildung berücksichtigt werden kann.

2)            Der Magistrat wird gebeten die schriftliche Einwilligung (incl. Bedingungen) zur beabsichtigten Baumaßnahme vom Land Hessen als Eigentümer und Verpächter des Grundstückes vorzulegen.

3)            Der Magistrat wird gebeten eine entscheidungsreife Vorlage auf Grundlage des Beschlusses aus dem November 2022 zu präsentieren (Ergebnis gemeinsamer Gespräche über eine Neuorganisation, ggf. Rechtsgutachten anstatt einer Kurzstellungnahme).

Nach weiterer eingehender Beratung zieht STV Reiner Leidich den zuvor gestellten Antrag zur Absetzung des Tagesordnungspunktes zurück.

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1.            Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5b „Gewerbegebiet Gießener Straße“, 4. Änderung im Stadtteil Watzenborn-Steinberg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2.            Aufhebung Sperrvermerk für Haushaltsansatz I085601-20 in Höhe von 75.000,00 €

Abstimmungsergebnis:                               Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                                              5 Ja-Stimmen

                                                                                              4 Nein-Stimmen

                                                                                              1 Enthaltung