Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und SPD vom 19. Januar 2024 vor:

 

„Der Magistrat wird gebeten zu prüfen

 

1.         ob und wo im Stadtgebiet Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet werden kann. Es soll dies für die Durchgangsstraßen/Landesstraßen aller Stadtteile geprüft werden. Die Handreichung zur Anordnung straßenverkehrlicher Maßnahmen aus Gründen des Lärmschutzes vom 06.02.2023 und die Ergänzenden Hinweise vom 16.08.2023 des HMWEVW sind anzuwenden und der darin genannte Ermessensspielraum ist bestmöglich zu nutzen.

 

2.         welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Geschwindigkeitsbegrenzung, auch bereits bestehende, jederzeit durchzusetzen.

 

3.         Über die Erkenntnisse ist im BSU zu berichten.“

 

STV Simone van Slobbe-Schneider bringt den Antrag ein, begründet ihn und verweist ihn in den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.