Sitzung: 01.02.2024 Stadtverordnetenversammlung
STV Eckart Hafemann berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die Verwaltungsvorlage wie folgt abstimmen:
Satzung
über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 27
„Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“
im Stadtteil Garbenteich
Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich:
§1 Zu sichernde
Planung
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom 01.02.2024
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum
Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung
dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine
Veränderungssperre erlassen.
§ 2 Räumlicher
Geltungsbereich
Die
Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans
Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82;
88/1; 90; 91/3; 93/1; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2;
111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3;
666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.
§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen
a) Vorhaben
im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden;
b) Erhebliche
oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn
überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann durch die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von § 3 Absatz 1
dieser Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.
§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft.
Auf die Möglichkeit zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich
Anlage als Bestandteil der Satzung: Übersichtskarte
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
18 Ja-Stimmen (11 SPD, 6 Grüne, 1 FW)
3 Nein-Stimmen (2 FDP, 1 FW)
9 Enthaltungen (8 CDU, 1 FW)