STV Eckart Hafemann berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die Verwaltungsvorlage wie folgt abstimmen:

 

 

Satzung

über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 27

„Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“

im Stadtteil Garbenteich

 

Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich:

 

 

§1 Zu sichernde Planung

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom 01.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine Veränderungssperre erlassen.

 

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

 

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82; 88/1; 90; 91/3; 93/1; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2; 111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3; 666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.

 

§ 3 Rechtswirkungen der Veränderungssperre

 

(1)       In dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen

a)         Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

b)         Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.

 

(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann durch die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von § 3 Absatz 1 dieser Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.

 

§ 4 Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre

 

Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft.

Auf die Möglichkeit zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.

 

 

Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Beschluss über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich

 

Anlage als Bestandteil der Satzung: Übersichtskarte

 

 

 

Abstimmungsergebnis:      Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                               18 Ja-Stimmen (11 SPD, 6 Grüne, 1 FW)

                                               3 Nein-Stimmen (2 FDP, 1 FW)

                                               9 Enthaltungen (8 CDU, 1 FW)