Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gemeinsam beraten.

 

STV Melanie Schunk-Wießner berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die Verwaltungsvorlage wie folgt abstimmen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachstehende 5. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Pohlheim:

 

„5. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung

der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen

 

Aufgrund der §§ 5, 27 und 36a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 1. Februar 2024 folgende 5. Änderungssatzung zu der am 3. Mai 2003 in Kraft getretenen Entschädigungssatzung beschlossen.

 

I.

 

§ 3 - Aufwandsentschädigungen - erhält folgenden Wortlaut:

 

§ 3

Aufwandsentschädigungen

 

1.       Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirates, des Ausländerbeirates, des Seniorenbeirates oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in das sie als Vertreterin oder Vertreter der Stadt entsandt worden sind, folgende Aufwandsentschädigung:

 

-

Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

21,00 €

 

 

 

-

ehrenamtliche Stadträte/Stadträtinnen

21,00 €

 

 

 

-

Mitglieder der Ortsbeiräte

21,00 €

 

 

 

-

Mitglieder des Ausländerbeirates

21,00 €

 

 

 

-

Mitglieder des Seniorenbeirates für höchstens 6 Sitzungen/Jahr

21,00 €

 

 

 

-

gewählte Mitglieder der Betriebskommission

21,00 €

 

 

 

-

sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner

 

 

als Mitglieder einer Kommission

21,00 €

 

 

 

-

zur Beratung der Ausschüsse hinzugezogene Sachverständige

21,00 €

 

 

 

-

Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände/

 

 

Auszählungswahlvorstände bei Gemeindewahlen,

 

 

Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters,

 

 

Wahlen der Landrätin oder des Landrates,

 

 

Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden

21,00 €

 

 

 

-

Stadtverordnete, Ortsbeirats-, Ausländerbeirats- und Seniorenbeiratsmitglieder, die gleichzeitig als Schriftführer/in tätig sind, erhalten zusätzlich pro Sitzungstag

 

 

11,00 €

 

2.       Das Sitzungsgeld für mehrere nach Abs. 1 entschädigungspflichtige Tätigkeiten am selben Tage ist auf das Zweifache begrenzt. Soweit es sich um mehrere nach Abs. 1 entschädigungspflichtige Tätigkeiten am selben Ort (Stadtteil), am selben Tage und in unmittelbarer Zeitfolge handelt, wird das Sitzungsgeld nur für eine entschädigungspflichtige Tätigkeit gezahlt.

 

3.       Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale (zeitbezogen) erhöht.

 

          Diese beträgt für

 

-

das vorsitzende Mitglied der Stadtverordnetenversammlung

71,00 €

 

 

 

-

das vorsitzende Mitglied eines Ausschusses,

auf Sitzungsmonate beschränkt

(mit Ausnahme des Prüfungsausschusses)

36,00 €

 

 

 

-

das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses,

auf Sitzungsmonate beschränkt,

außer konstituierende Sitzung, hier gelten

73,00 €

 

36,00 €

 

 

 

-

das vorsitzende Mitglied einer Fraktion

36,00 €

 

 

 

-

ehrenamtliche Stadträte/Stadträtinnen

36,00 €

 

 

 

-

das vorsitzende Mitglied des Ortsbeirates 

57,00 €

 

 

 

-

das vorsitzende Mitglied des Ausländerbeirates,

auf Sitzungsmonate beschränkt

57,00 €

 

 

 

-

das vorsitzende Mitglied des Seniorenbeirates,

auf Sitzungsmonate beschränkt

57,00 €

 

 

 

-

den ehrenamtlichen Ersten Stadtrat/die ehrenamtliche

Erste Stadträtin

 

108,00 €

 

4.       Nehmen ehrenamtlich Tätige mehrere Funktionen wahr, für die Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 3 besteht, so stehen ihnen die Erhöhungen für alle Funktionen zu.

 

5.       Vertritt ein ehrenamtlicher Stadtrat/eine ehrenamtliche Stadträtin den Bürgermeister/die Bürgermeisterin länger als zwei Tage, so erhält er/sie ab dem dritten Tag für jeden Kalendertag der Vertretung bei einer täglichen Vertretungszeit von über vier Stunden Dauer neben dem Ersatz des Verdienstausfalls, der Fahrkosten und der Aufwandsentschädigung nach Absatz 3 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 43,00 €; bei einer kürzeren Vertretungszeit erhält er/sie die Hälfte des Betrages.

 

6.       Schriftführerinnen oder Schriftführer (soweit sie nicht Mitglieder städtischer Gremien sind) erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 28,00 €.

 

7.       Abweichend von Absatz 7 erhält die Schriftführerin oder der Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung für jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eine Aufwandsentschädigung von 40,00 €.

 

8.       Hauptamtlich bei der Stadt Pohlheim beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Schriftführerinnen oder Schriftführer während einer Sitzung unterstützen (z. B. „Parlamentsdiener“) erhalten für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 28,00 €.

 

II.

 

Die 5. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Pohlheim tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.“

 

 

Abstimmungsergebnis:      Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                               18 Ja-Stimmen (11 SPD, 6 Grüne, 1 FDP)

                                               4 Nein-Stimmen (3 FW, 1 FDP)

                                               8 Enthaltungen (CDU)