Sitzung: 01.02.2024 Stadtverordnetenversammlung
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden gemeinsam beraten.
STV Melanie Schunk-Wießner berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über die Verwaltungsvorlage wie folgt abstimmen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachstehende 5. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Pohlheim:
„5. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung
der Stadt Pohlheim, Landkreis Gießen
Aufgrund der §§ 5, 27 und 36a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) In
der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
(GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Pohlheim am 1. Februar 2024 folgende 5. Änderungssatzung zu der
am 3. Mai 2003 in Kraft getretenen Entschädigungssatzung beschlossen.
I.
§ 3 - Aufwandsentschädigungen - erhält folgenden Wortlaut:
§ 3
Aufwandsentschädigungen
1. Ehrenamtlich Tätige
erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro
Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung, des Magistrats, des Ortsbeirates,
des Ausländerbeirates, des Seniorenbeirates oder des Gremiums, dem sie als
Mitglied oder kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung angehören oder in
das sie als Vertreterin oder Vertreter der Stadt entsandt worden sind, folgende
Aufwandsentschädigung:
- |
Mitglieder der
Stadtverordnetenversammlung |
21,00
€ |
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- |
ehrenamtliche
Stadträte/Stadträtinnen |
21,00
€ |
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- |
Mitglieder der Ortsbeiräte |
21,00
€ |
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- |
Mitglieder des
Ausländerbeirates |
21,00
€ |
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- |
Mitglieder des
Seniorenbeirates für höchstens 6 Sitzungen/Jahr |
21,00
€ |
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- |
gewählte Mitglieder der
Betriebskommission |
21,00
€ |
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- |
sachkundige Einwohnerinnen
und Einwohner |
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als Mitglieder einer
Kommission |
21,00
€ |
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- |
zur Beratung der Ausschüsse
hinzugezogene Sachverständige |
21,00
€ |
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- |
Mitglieder des
Wahlausschusses und der Wahlvorstände/ |
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Auszählungswahlvorstände bei
Gemeindewahlen, |
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Wahl der Bürgermeisterin oder
des Bürgermeisters, |
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Wahlen der Landrätin oder des
Landrates, |
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Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden
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21,00
€ |
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- |
Stadtverordnete,
Ortsbeirats-, Ausländerbeirats- und Seniorenbeiratsmitglieder, die
gleichzeitig als Schriftführer/in tätig sind, erhalten zusätzlich pro
Sitzungstag |
11,00
€ |
2. Das Sitzungsgeld für
mehrere nach Abs. 1 entschädigungspflichtige Tätigkeiten am selben Tage ist auf
das Zweifache begrenzt. Soweit es sich um mehrere nach Abs. 1
entschädigungspflichtige Tätigkeiten am selben Ort (Stadtteil), am selben Tage
und in unmittelbarer Zeitfolge handelt, wird das Sitzungsgeld nur für eine
entschädigungspflichtige Tätigkeit gezahlt.
3. Die
Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für den höheren Aufwand bei dem
Wahrnehmen besonderer Funktionen um eine monatliche Pauschale (zeitbezogen)
erhöht.
Diese
beträgt für
- |
das vorsitzende
Mitglied der Stadtverordnetenversammlung |
71,00 € |
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- |
das vorsitzende
Mitglied eines Ausschusses, auf
Sitzungsmonate beschränkt (mit Ausnahme
des Prüfungsausschusses) |
36,00 € |
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- |
das vorsitzende
Mitglied des Prüfungsausschusses, auf
Sitzungsmonate beschränkt, außer
konstituierende Sitzung, hier gelten |
73,00 € 36,00 € |
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- |
das vorsitzende
Mitglied einer Fraktion |
36,00 € |
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- |
ehrenamtliche
Stadträte/Stadträtinnen |
36,00 € |
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- |
das vorsitzende
Mitglied des Ortsbeirates |
57,00 € |
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- |
das vorsitzende
Mitglied des Ausländerbeirates, auf
Sitzungsmonate beschränkt |
57,00 € |
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- |
das vorsitzende
Mitglied des Seniorenbeirates, auf
Sitzungsmonate beschränkt |
57,00 € |
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- |
den
ehrenamtlichen Ersten Stadtrat/die ehrenamtliche Erste Stadträtin |
108,00 € |
4. Nehmen ehrenamtlich Tätige
mehrere Funktionen wahr, für die Anspruch auf Erhöhungen nach Abs. 3 besteht,
so stehen ihnen die Erhöhungen für alle Funktionen zu.
5. Vertritt ein
ehrenamtlicher Stadtrat/eine ehrenamtliche Stadträtin den Bürgermeister/die
Bürgermeisterin länger als zwei Tage, so erhält er/sie ab dem dritten Tag für
jeden Kalendertag der Vertretung bei einer täglichen Vertretungszeit von über
vier Stunden Dauer neben dem Ersatz des Verdienstausfalls, der Fahrkosten und
der Aufwandsentschädigung nach Absatz 3 eine zusätzliche
Aufwandsentschädigung von 43,00 €; bei einer kürzeren Vertretungszeit erhält
er/sie die Hälfte des Betrages.
6. Schriftführerinnen oder
Schriftführer (soweit sie nicht Mitglieder städtischer Gremien sind) erhalten
für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung von 28,00 €.
7. Abweichend von
Absatz 7 erhält die Schriftführerin oder der Schriftführer der
Stadtverordnetenversammlung für jede Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
eine Aufwandsentschädigung von 40,00 €.
8. Hauptamtlich bei der Stadt
Pohlheim beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die
Schriftführerinnen oder Schriftführer während einer Sitzung unterstützen
(z. B. „Parlamentsdiener“) erhalten für jede Sitzung eine
Aufwandsentschädigung von 28,00 €.
II.
Die 5. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Stadt Pohlheim tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.“
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
18
Ja-Stimmen (11 SPD, 6 Grüne, 1 FDP)
4
Nein-Stimmen (3 FW, 1 FDP)
8
Enthaltungen (CDU)