Sitzung: 22.01.2024 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, nachfolgenden
Beschluss zu fassen:
Satzung
über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 27
„Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“
im Stadtteil Garbenteich
Auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) in Verbindung mit § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim nachfolgende Satzung über eine Veränderungssperre zum Bebauungsplan Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich:
§1 Zu sichernde
Planung
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat mit Beschluss vom 01.02.2024
die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 „Ortszentrum
Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich beschlossen. Sicherung
dieser Planung wird für das in § 2 der Satzung bezeichnete Gebiet eine
Veränderungssperre erlassen.
§ 2 Räumlicher
Geltungsbereich
Die
Veränderungssperre erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Bebauungsplans
Nr. 27 und umfasst damit folgende Flurstücke: 76; 77/1; 79/1; 80/1; 81; 82;
88/1; 90; 91/3; 93/1; 95/3; 96/1; 99/1; 100; 101/4; 102/4; 110/3; 110/4; 111/2;
111/3; 115/1; 116; 117; 119/1; 120; 123; 125/2; 127/2; 129/2; 137/3; 664/3;
666/1; 667; 733 in Flur 1 der Gemarkung Garbenteich.
§ 3
Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) In dem von der Veränderungssperre betroffenem Gebiet dürfen
a) Vorhaben
im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt
werden;
b) Erhebliche
oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn
überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann durch die
Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen der Stadt Pohlheim von § 3 Absatz 1
dieser Satzung eine Ausnahme zugelassen werden.
§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Veränderungssperre
Die Veränderungssperre tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Sie tritt 2 Jahre nach dem Tag der Bekanntmachung außer Kraft.
Auf die Möglichkeit zur Verlängerung (§ 17 BauGB) wird hingewiesen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
5
Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
4
Enthaltungen
Beschluss über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ortszentrum Schiffenbergstraße/Ledergasse“ im Stadtteil Garbenteich
Anlage als Bestandteil der Satzung: Übersichtskarte

