Sitzung: 02.07.2020 Stadtverordnetenversammlung
Bürgermeister Udo Schöffmann beantwortet eine Anfrage der STV Simone van Slobbe-Schneider bzgl. der rechtlichen Grundlage für die Vorlage einer Geburtsurkunde bzw. des Stammbuches bei der Beantragung eines neuen Passes.
Hinweis der Verwaltung:
Seit dem 1. November 2015 sind die Meldebehörden gehalten, das
Melderegister hinsichtlich der Namensführung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner
zu überprüfen. Der vorgesehene Zeitraum der Überprüfungsphase beträgt zehn
Jahre. Dabei handelt es sich bei jedem Betroffenen um einen einmaligen Vorgang.
Die Verfahrensweise ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMI-VII-20151025-SF-A001) geregelt.
Danach sollen die Meldebehörden u.a. aus Anlass auf Erteilung von Pässen und
Personalausweisen die Namensschreibweise überprüfen. Die Überprüfung erfolgt
anhand vorgelegter deutscher Personaldokumente oder
Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden/Heiratsurkunden).
Aus Gründen der umfangreichen Prüfung der Übereinstimmung aller Daten
(Namensschreibweise sowie Geburtsdaten) hat die Verwaltung – wie zahlreiche
weitere Kommunen auch – entschieden, dies anhand der maßgeblichen
Personenstandsurkunden vorzunehmen.