Sitzung: 02.07.2020 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-420/2016-2021
STV Michael Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst
folgende Beschlüsse:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1
BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Schülerwiese“ – 2.
Änderung im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung
Watzenborn-Steinberg, Flur 10, das Flurstück 67/4 und kann der nachfolgenden
Übersichtskarte entnommen werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
17
Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)
2
Enthaltungen (Grüne)
(2)
Mit der Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die
geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes der Firma Lidl am Standort Neue
Mitte auf künftig maximal 1.250 m2 Verkaufsfläche geschaffen werden.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist
entsprechend den bisherigen Festsetzungen die Ausweisung eines Sondergebietes
für den großflächigen Einzelhandel i.S.d. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung
(BauNVO). Die bisherigen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
38 „Schülerwiese“ von 2013 werden zudem an den Bestand und die konkrete Planung
angepasst.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
17 Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3
FW, 1 FDP)
2
Enthaltungen (Grüne)
(3)
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
(4)
Gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a
Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
17
Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)
2
Enthaltungen (Grüne)
(5)
Gemäß §
13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und
von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener
Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
17
Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)
2
Nein-Stimmen (Grüne)
(6)
Die
Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB sind einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
17
Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)
2 Enthaltungen (Grüne)