STV Michael Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:

 

(1)                Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Schülerwiese“ – 2. Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Watzenborn-Steinberg, Flur 10, das Flurstück 67/4 und kann der nachfolgenden Übersichtskarte entnommen werden.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

                                                                               17 Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)

                                                                               2 Enthaltungen (Grüne)

 

(2)                Mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Erweiterung des Lebensmittelmarktes der Firma Lidl am Standort Neue Mitte auf künftig maximal 1.250 m2 Verkaufsfläche geschaffen werden. Das Planziel des Bebauungsplanes ist entsprechend den bisherigen Festsetzungen die Ausweisung eines Sondergebietes für den großflächigen Einzelhandel i.S.d. § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die bisherigen Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Schülerwiese“ von 2013 werden zudem an den Bestand und die konkrete Planung angepasst.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

                                                                               17 Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)

                                                                               2 Enthaltungen (Grüne)

 

(3)                Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

 

(4)                Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

                                                                               17 Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)

                                                                               2 Enthaltungen (Grüne)

 

(5)                Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:                Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                               17 Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)

                                                                               2 Nein-Stimmen (Grüne)

 

(6)                Die Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 BauGB sind einzuleiten.

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

                                                                               17 Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 1 FDP)

                                                                               2 Enthaltungen (Grüne)