STV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld gem. § 3 Abs. 1 der Entschädigungssatzung der Stadt Pohlheim rückwirkend ab 20. März 2020 auch für die nachgewiesene Teilnahme an virtuellen Sitzungen (zum Beispiel Telefon- oder Videokonferenzen) im Sinne des § 27 Absatz 3a HGO gezahlt wird.

 

Die Teilnahme ist in geeigneter Weise (Sitzungstag, Teilnehmer, Dauer) zu dokumentieren.“

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

                                                                               18 Ja-Stimmen (7 CDU, 6 SPD, 3 FW, 2 Grüne)

                                                                               1 Enthaltung (FDP)