Sitzung: 02.07.2020 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-412/2016-2021
STV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat:
„2. Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Pohlheim“
Aufgrund des § 1
Abs. 1 i. V. m. § 8c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.03.2020 (GVBl. S. 201) hat die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Pohlheim durch Beschluss vom ________ folgende 2. Änderung zu der am
15.09.1998 in Kraft getretenen Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat
beschlossen:
I.
§ 3 Abs. 1 erhält
folgenden Wortlaut:
Der Seniorenbeirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/Vertretern aus
jedem Stadtteil (pro angefangenen 3.000 Einwohnerinnen/Einwohnern des
Stadtteils je eine Vertreterin/ein Vertreter), die der Ortsbeirat auf Vorschlag
der im Stadtteil vertretenen Verbände, Gruppen und Organisationen oder aufgrund
entsprechender Bewerbungen wählt. Die Mitglieder des Seniorenbeirats müssen das
60. Lebensjahr vollendet haben.
Für jede Vertreterin/jeden Vertreter ist eine Stellvertreterin/ein
Stellvertreter zu wählen.
Ein Wechsel einer Vertreterin/eines Vertreters zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter und umgekehrt innerhalb des Seniorenbeirates bedarf keiner Neuwahl durch die Ortsbeiräte. Es genügt der Mehrheitsbeschluss des Seniorenbeirates.
Mandatsträger sollen nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.
II.
Die 2. Änderung der
Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat tritt am _________ in Kraft.
Pohlheim,
___________
Prof. Dr.
Stadelmann
Stadtverordnetenvorsteher“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen