Sitzung: 02.07.2020 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-383/2016-2021
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der FDP-Fraktion vom 16. Dezember 2019 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.“
STV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Es folgt eine eingehende Diskussion.
STV Fabian Schäfer ändert den Antrag wie folgt:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt.“
Der Stadtverordnetenvorsteher lässt über den geänderten Antrag abstimmen.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
8 Ja-Stimmen (6 SPD, 1 Grüne, 1 FDP)
10 Nein-Stimmen (7 CDU, 3 FW)
1 Enthaltung (1 Grüne)