Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass die Aufwandsentschädigung in Form von Sitzungsgeld gem. § 3 Abs. 1 der Entschädigungssatzung der Stadt Pohlheim rückwirkend ab 20. März 2020 auch für die nachgewiesene Teilnahme an virtuellen Sitzungen (zum Beispiel Telefon- oder Videokonferenzen) im Sinne des § 27 Absatz 3a HGO gezahlt wird.

 

Die Teilnahme ist in geeigneter Weise (Sitzungstag, Teilnehmer, Dauer) zu dokumentieren.

 

Abstimmungsergebnis:                                                               Einstimmig beschlossen