Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, folgende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat zu beschließen:

 

„2. Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Pohlheim“

 

Aufgrund des § 1 Abs. 1 i. V. m. § 8c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2020 (GVBl. S. 201) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim durch Beschluss vom ________ folgende 2. Änderung zu der am 15.09.1998 in Kraft getretenen Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat beschlossen:

 

I.

 

§ 3 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:

 

Der Seniorenbeirat setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/Vertretern aus jedem Stadtteil (pro angefangenen 3.000 Einwohnerinnen/Einwohnern des Stadtteils je eine Vertreterin/ein Vertreter), die der Ortsbeirat auf Vorschlag der im Stadtteil vertretenen Verbände, Gruppen und Organisationen oder aufgrund entsprechender Bewerbungen wählt. Die Mitglieder des Seniorenbeirats müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben.

 

Für jede Vertreterin/jeden Vertreter ist eine Stellvertreterin/ein Stellvertreter zu wählen.

 

Ein Wechsel einer Vertreterin/eines Vertreters zur Stellvertreterin/zum Stellvertreter und umgekehrt innerhalb des Seniorenbeirates bedarf keiner Neuwahl durch die Ortsbeiräte. Es genügt der Mehrheitsbeschluss des Seniorenbeirates.

 

Mandatsträger sollen nicht Mitglieder des Seniorenbeirates sein.

 

II.

 

Die 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat tritt am _________ in Kraft.

 

Pohlheim, ___________

 

Prof. Dr. Stadelmann

Stadtverordnetenvorsteher“

 

Abstimmungsergebnis:                                                               Einstimmig beschlossen