Sitzung: 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: A-383/2016-2021
Dem Haupt- und Finanzausschuss liegt folgender
Antrag der FDP-Fraktion vom 16.12.2019 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen einer
Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der
Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der
Grundsteuer maximal konstant bleibt und Abweichungen hiervon in Einzelfällen
detailliert zu begründen sind.“
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
4
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen