Bürgermeister Udo Schöffmann erläutert die Verwaltungsvorlage.

 

Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, einer grundsätzlichen Abweichung von der Festsetzung der Traufhöhe um 0,50m auf 4,50m im Baugebiet “Hausen-Ost“ Bauabschnitt Nord gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB zuzustimmen.

 

Abstimmung:                                   Einstimmig