Sitzung: 13.02.2020 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-383/2016-2021
Der Stadtverordnetenversammlung liegt
folgender Antrag der FDP-Fraktion vom 16.12.2019 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Rahmen einer
Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der
Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der
Grundsteuer maximal konstant bleibt und Abweichungen hiervon in Einzelfällen
detailliert zu begründen sind.“
Nach Antragsbegründung durch STV Fabian Schäfer wird der Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.