Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der FDP-Fraktion vom 16.12.2019 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

                  Im Rahmen einer Selbstverpflichtung zu gewährleisten, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt und Abweichungen hiervon in Einzelfällen detailliert zu begründen sind.“

 

Nach Antragsbegründung durch STV Fabian Schäfer wird der Antrag in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.