Sitzung: 13.02.2020 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: A-378/2016-2021
STV Michael Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und FW vom 30.11.2019 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten bei künftigen
Bebauungsplänen für Bepflanzungen von Grundstücken (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 25
BauGB) verbindliche Fristen dafür festzulegen. Die Vorlage einer Satzung -
vergleichbar der bestehenden Ablösesatzung für Stellplätze – wird erbeten.
Dabei sollen Ablösegebühren für Nichtpflanzungen erhoben und einem sog.
Pflanzpool zugeführt werden. Die Gelder daraus sind zweckgebunden für
Neuanpflanzungen auf städtischen Grundstücken zu verwenden.
2. Der Magistrat wird um Prüfung und
Bericht gebeten, ob und unter welchen Voraussetzungen Neuaufforstungen vor Ort
umsetzbar sind und in welchen Fällen dafür Fördermittel zur Verfügung stehen.
3. Die Möglichkeiten über den Aufbau eines Ökokontos
bzw. eines Kontos für Ausgleichsmaßnahmen sind für beide Punkte beim Landkreis
abzufragen.“
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung
und Umwelt wird am 03.02.2020 bei Punkt 1 des Antrages im ersten Satz hinter
„gebeten“, die Wörter „zu prüfen“ eingefügt.
Der Antrag
lautet nun wie folgt:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen bei künftigen Bebauungsplänen für
Bepflanzungen von Grundstücken (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 25 BauGB) verbindliche
Fristen dafür festzulegen. Die Vorlage einer Satzung - vergleichbar der
bestehenden Ablösesatzung für Stellplätze – wird erbeten. Dabei sollen
Ablösegebühren für Nichtpflanzungen erhoben und einem sog. Pflanzpool zugeführt
werden. Die Gelder daraus sind zweckgebunden für Neuanpflanzungen auf
städtischen Grundstücken zu verwenden.
2. Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten,
ob und unter welchen Vorausset-zungen Neuaufforstungen vor Ort umsetzbar sind
und in welchen Fällen dafür Fördermittel zur Verfügung stehen.
3. Die Möglichkeiten über den Aufbau eines Ökokontos
bzw. eines Kontos für Aus-gleichsmaßnahmen sind für beide Punkte beim Landkreis
abzufragen.“
Über den Antrag wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen