Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und FW vom 30.11.2019 vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird gebeten bei künftigen Bebauungsplänen für Bepflanzungen von Grundstücken (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 25 BauGB) verbindliche Fristen dafür festzulegen. Die Vorlage einer Satzung - vergleichbar der bestehenden Ablösesatzung für Stellplätze – wird erbeten. Dabei sollen Ablösegebühren für Nichtpflanzungen erhoben und einem sog. Pflanzpool zugeführt werden. Die Gelder daraus sind zweckgebunden für Neuanpflanzungen auf städtischen Grundstücken zu verwenden.

 

2. Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und unter welchen Voraussetzungen Neuaufforstungen vor Ort umsetzbar sind und in welchen Fällen dafür Fördermittel zur Verfügung stehen.

3. Die Möglichkeiten über den Aufbau eines Ökokontos bzw. eines Kontos für Ausgleichsmaßnahmen sind für beide Punkte beim Landkreis abzufragen.“

 

Nach eingehender Beratung und Diskussion ist der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt der einhelligen Meinung bei Punkt 1 des Antrages im ersten Satz hinter „gebeten“, die Wörter „zu prüfen“ einzufügen.

 

Der Antrag lautet nun wie folgt:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Magistrat wird gebeten,  zu prüfen bei künftigen Bebauungsplänen für Bepflanzungen von Grundstücken (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 25 BauGB) verbindliche Fristen dafür festzulegen. Die Vorlage einer Satzung - vergleichbar der bestehenden Ablösesatzung für Stellplätze – wird erbeten. Dabei sollen Ablösegebühren für Nichtpflanzungen erhoben und einem sog. Pflanzpool zugeführt werden. Die Gelder daraus sind zweckgebunden für Neuanpflanzungen auf städtischen Grundstücken zu verwenden.

 

2. Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und unter welchen Vorausset-zungen Neuaufforstungen vor Ort umsetzbar sind und in welchen Fällen dafür Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

3. Die Möglichkeiten über den Aufbau eines Ökokontos bzw. eines Kontos für Aus-gleichsmaßnahmen sind für beide Punkte beim Landkreis abzufragen.“

 

Über den Antrag wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:                             Mit Stimmenmehrheit beschlossen

4 Ja-Stimmen

                                                                       1 Nein-Stimme

                                                                       2 Enthaltungen