Sitzung: 03.02.2020 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt
Vorlage: A-378/2016-2021
Dem Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt liegt folgender Antrag der Fraktionen CDU und FW vom 30.11.2019 vor:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird gebeten
bei künftigen Bebauungsplänen für Bepflanzungen von Grundstücken (vgl. § 9
Absatz 1 Nummer 25 BauGB) verbindliche Fristen dafür festzulegen. Die Vorlage
einer Satzung - vergleichbar der bestehenden Ablösesatzung für Stellplätze –
wird erbeten. Dabei sollen Ablösegebühren für Nichtpflanzungen erhoben und
einem sog. Pflanzpool zugeführt werden. Die Gelder daraus sind zweckgebunden
für Neuanpflanzungen auf städtischen Grundstücken zu verwenden.
2.
Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und unter welchen
Voraussetzungen Neuaufforstungen vor Ort umsetzbar sind und in welchen Fällen
dafür Fördermittel zur Verfügung stehen.
3. Die Möglichkeiten über den
Aufbau eines Ökokontos bzw. eines Kontos für Ausgleichsmaßnahmen sind für beide
Punkte beim Landkreis abzufragen.“
Nach eingehender Beratung und
Diskussion ist der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt der
einhelligen Meinung bei Punkt 1 des Antrages im ersten Satz hinter „gebeten“,
die Wörter „zu prüfen“ einzufügen.
Der Antrag lautet nun wie
folgt:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen bei künftigen
Bebauungsplänen für Bepflanzungen von Grundstücken (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 25
BauGB) verbindliche Fristen dafür festzulegen. Die Vorlage einer Satzung -
vergleichbar der bestehenden Ablösesatzung für Stellplätze – wird erbeten.
Dabei sollen Ablösegebühren für Nichtpflanzungen erhoben und einem sog. Pflanzpool
zugeführt werden. Die Gelder daraus sind zweckgebunden für Neuanpflanzungen auf
städtischen Grundstücken zu verwenden.
2. Der Magistrat wird um
Prüfung und Bericht gebeten, ob und unter welchen Vorausset-zungen
Neuaufforstungen vor Ort umsetzbar sind und in welchen Fällen dafür
Fördermittel zur Verfügung stehen.
3. Die Möglichkeiten über den
Aufbau eines Ökokontos bzw. eines Kontos für Aus-gleichsmaßnahmen sind für
beide Punkte beim Landkreis abzufragen.“
Über den Antrag wie folgt
abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit
beschlossen
4 Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen