Der Stadtverordnetenversammlung liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 30. November 2019 vor:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.    Der Magistrat wird gebeten, bei künftigen Bebauungsplänen für Bepflanzungen von Grundstücken (vgl. § 9 Absatz 1 Nummer 25 BauGB) verbindliche Fristen dafür festzulegen. Die Vorlage einer Satzung - vergleichbar der bestehenden Ablösesatzung für Stellplätze – wird erbeten. Dabei sollen Ablösegebühren für Nichtpflanzungen erhoben und einem sog. Pflanzpool zugeführt werden. Die Gelder daraus sind zweckgebunden für Neuanpflanzungen auf städtischen Grundstücken zu verwenden.

 

2.   Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten, ob und unter welchen Voraussetzungen Neuaufforstungen vor Ort umsetzbar sind und in welchen Fällen dafür Fördermittel zur Verfügung stehen.

3.   Die Möglichkeiten über den Aufbau eines Ökokontos bzw. eines Kontos für Ausgleichsmaßnahmen sind für beide Punkte beim Landkreis abzufragen.

Nach Antragsbegründung durch StV Malke Aydin wird der Antrag in den Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt verwiesen.