StV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

StV Eckart Hafemann teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/die Grünen folgende Änderungen des vorliegenden Entwurfes der Geschäftsordnung beantragen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

„§1:       Ziele und Aufgaben des Klimabeirates

               Der Klimabeirat vertritt die Interessen der Stadt Pohlheim und ihrer  Bürgerinnen und Bürger für einen effektiven Klimaschutz. Er berät die Organe der Stadt bei der Umsetzung von Maßnahmen, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 dienen.

               Ziel ist es, einen Fahrplan für die Stadt Pohlheim und seine Bürger zu erstellen, damit Klimaneutralität in Pohlheim bis 2050 ermöglicht wird. Dieser Plan ist regelmäßig zu evaluieren.

Hierzu werden im Klimabeirat die Maßnahmen ... (Weiter wie im Entwurf)

 

§2:         Zusammensetzung und Vorsitz

1.1          Die/der Bürgermeister/in oder dessen/deren gesetzliche/r Verteter/in.

3.             (ersatzlos streichen, die Zählung ändert sich entsprechend)

6.            Der Klimabeirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus der Mitte eine/n Vorsitzende/n und ihre/seine Vertreter/in.

 

§6:         Sitzungen

1.           Der Klimabeirat tritt i. d. R. 2 - 5 mal jährlich zusammen.

 

4.           ... (Letzten Satz ersetzen:) Dies muss in der Einladung begründet werden.(Ergänzung) Zusätzlich ist in der Regel in den Pohlheimer Nachrichten und ausnahmslos im Ratsinformationssystem auf die Sitzungen unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ort und der voraussichtlichen Tagesordnung hinzuweisen.

 

6.           (Im letzten Satz streichen): "durch die/den Vorsitzende/n angeordnet oder"

 

7.           Um den Dialog mit interessierten Bürger/innen zu ermöglichen wird regelmäßig ein Tagesordnungspunkt "Anfragen und Anregungen der Bürger" am Ende einer Sitzung aufgerufen.“

 

Nach eingehender Diskussion lässt Stadtverordnetenvorsteher Prof. Dr. Helge Stadelmann in Gänze über die beantragten Änderungen wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                               17 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 Grüne, 1 FDP)

                                                               16 Nein-Stimmen (12 CDU, 4 FW)

 

 

Anschließend fasst die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgende Geschäftsordnung für den Klimabeirat:

 

Geschäftsordnung für den Klimabeirat der Stadt Pohlheim

 

Aufgrund des § 1 Abs. 1 i. V. m. § 8c der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 13. Dezember 2019 die Geschäftsordnung für den Klimabeirat beschlossen.

 

 

Präambel

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim hat in ihrer Sitzung am 22. August 2019 folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.            Der Magistrat wird gebeten, im Stellenplan eine Stelle für eine/n Klimaschutzbeauftragte/n einzustellen. Entsprechende Fördermöglichkeiten sind auszuschöpfen.

 

2.            Die/Der Klimaschutzbeauftragte soll ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Pohlheim erstellen. Bei der Erstellung sollte folgendes Aufgabengebiet abgedeckt werden:

-              Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen

-              Erstellung von Informationsmaterial zum Klimaschutz

-              Vernetzung und Kooperation mit klimaschutzaktiven Kommunen und dem Landkreis

-              Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit

-              Beantragung von Fördermitteln

-              Zusammenarbeit mit dem Klimabeirat

 

3.            Es wird ein Klimabeirat eingerichtet. Der Beirat arbeitet mit der/dem Klimaschutzbeauftragten zusammen bzw. wird durch diese/n unterstützt. Im Klimabeirat werden die Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes auf mögliche Verbesserungen untersucht und weitere klimarelevante Maßnahmen diskutiert bzw. praxistaugliche Lösungsvorschläge erarbeitet. Als Richtschnur bieten sich folgende Themenfelder an:

-              Ausbau erneuerbarer Energien

-              Die klimaneutrale Versorgung von Neubauten

-              Die Erhöhung der Altbausanierungsrate

-              Das verdichtende Bauen im Bestand

-              Die Kompensation von Flächenverbrauch

-              Das Flächenrecycling

-              Das Mobilitätsmanagement

 

Wünschenswert sind die Erarbeitung von Zielkorridoren und die entsprechende Dokumentation der Umsetzung.

 

4.            Jede Fraktion hat die Möglichkeit, eine Person in den Klimabeirat zu entsenden. Der Magistrat wird vertreten durch den Bürgermeister und ein weiteres Magistratsmitglied. Entsprechende Vertretungen regeln der Magistrat bzw. die Fraktionen eigenständig. Nur diese Personen sind stimmberechtigt.

 

5.            Der Klimabeirat kann bei Bedarf neben der/dem Klimaschutzbeauftragten zusätzliche Experten hinzuziehen und Bürgerinnen und Bürger in die Themen im Rahmen offener Veranstaltungen einbeziehen.

 

6.            Das mit dem Klimabeirat abgestimmte Klimaschutzkonzept wird den Stadtverordneten durch den Magistrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

7.            Der Magistrat wird gebeten, eine Geschäftsordnung für den Klimabeirat zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

In Ausführung dieser Beschlüsse werden die nachfolgenden Regelungen für den Geschäftsgang des Klimabeirates festgelegt:

 

§ 1

Ziele und Aufgaben des Klimabeirates

 

Der Klimabeirat vertritt die Interessen der Stadt Pohlheim und ihrer Bürgerinnen und Bürger für einen effektiven Klimaschutz. Er berät die Organe der Stadt bei der Umsetzung von Maßnahmen, die dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 dienen.

Ziel ist es, einen Fahrplan für die Stadt Pohlheim und seine Bürger zu erstellen, damit Klimaneutralität in Pohlheim bis 2050 ermöglicht wird. Dieser Plan ist regelmäßig zu evaluieren.

Hierzu werden im Klimabeirat die Maßnahmen des mit ihm abgestimmten Klimaschutzkonzeptes auf mögliche Verbesserungen untersucht und weitere klimarelevante Maßnahmen diskutiert bzw. praxistaugliche Lösungsvorschläge erarbeitet.

 

Der Klimabeirat arbeitet mit der/dem Klimaschutzbeauftragten zusammen bzw. wird durch diese/n unterstützt.

 

§ 2

Zusammensetzung

 

1.            Dem Klimabeirat gehören folgende stimmberechtigte Personen an

 

1.1          Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder dessen/deren gesetzliche/r Vertreter/in.

 

1.2          Ein weiteres Mitglied des Magistrates, welches dieser bestimmt. Insofern ein Magistratsmitglied ein eigenständiges Dezernat im Bereich Umwelt verantwortet, wird von diesem die Position besetzt.

 

1.3          Jeweils eine von den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen benannte Person.

 

Die Entsendung und Berufung der stimmberechtigten Mitglieder gilt für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung. Nach Ablauf der Wahlzeit üben die stimmberechtigten Mitglieder ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Klimabeirates aus.

 

2.            Die in Absatz 1 stimmberechtigten Mitglieder können sich im Klimabeirat vertreten lassen, wenn sie an der Teilnahme aus wichtigem Grund verhindert sind oder wenn die in der Tagesordnung festgelegten Themen eine fachliche Vertretung rechtfertigen. Erforderliche Vertretungen sind der Geschäftsstelle rechtzeitig vor der Sitzung bekannt zu geben, Vertreter sollen am gesamten Sitzungsverlauf teilnehmen.

 

2.1          Das weitere Mitglied des Magistrates kann durch ein Mitglied des Magistrates vertreten werden.

 

2.2          Die Vertreter der von den in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen benannten Personen werden jeweils von den entsprechenden Fraktionen benannt.

 

 

3.            Dem Klimabeirat gehören außerdem folgende Vertreter/innen aus der Stadtverwaltung als nicht stimmberechtigte Mitglieder mit beratender Funktion an:

 

                3.1          Die/der Klimaschutzbeauftragte.

 

3.2          Ein/e von der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister benannte/r Mitarbeiter/in aus dem Fachbereich 3 der Stadtverwaltung.

 

3.2          Die/der Bürgermeister/in als Dienstvorgesetzte/r kann jederzeit weitere Mitarbeiter/innen zu den Sitzungen des Klimabeirates hinzuziehen.

 

4.            Für konkrete Fragestellungen können der Beirat oder die/der Vorsitzende kompetente Personen oder Sachverständige oder besonders sachkundige Bürgerinnen und Bürger hinzuziehen.

 

Honorare zur Abgeltung der erbrachten Leistungen der unter Absatz 5 Genannten werden nicht gezahlt, es sei denn, der Magistrat hat unter Berücksichtigung des Haushaltsrechts der Zahlung vorab zugestimmt.

 

5.            Der Klimabeirat wählt in seiner konstituierenden Sitzung aus der Mitte eine/n

Vorsitzende/n und ihre/seine Vertreter/in.

 

§ 3

Geschäftsführung und Schriftführung

 

1.            Der Fachbereich 3 der Stadtverwaltung - Bauen/Feuerwehrwesen - ist Geschäftsstelle des Klimabeirates.

 

2.            Die Schriftführung für die Sitzungen des Klimabeirates übernimmt ein/e von der/dem Bürgermeister/in zu bestimmende/r Mitarbeiter/in aus der Stadtverwaltung.

 

§ 4

Niederschrift

 

Für die Erstellung der Niederschrift gelten sinngemäß die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim mit der Maßgabe, dass die Abwicklung ausschließlich elektronisch erfolgt.

 

§ 5

Entschädigung

 

Die Tätigkeit im Klimabeirat ist ehrenamtlich. Es besteht Entschädigungsanspruch gemäß der Entschädigungssatzung der Stadt Pohlheim.

 

§ 6

Sitzungen

 

1.            Der Klimabeirat tritt in der Regel zweimal bis fünfmal jährlich zusammen.

 

2.            Der Klimabeirat wird durch die/den Vorsitzende/n einberufen. Er muss unverzüglich einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangt.

 

3.            Der Klimabeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

 

4.            Eingeladen wird elektronisch unter Angabe der Tagesordnungspunkte. Zwischen dem Zugang der Einladung und dem Sitzungstag müssen mindestens zehn Tage liegen. Die/der Vorsitzende kann in eiligen Fällen die Einladungsfrist auf drei Tage verkürzen. Dies muss in der Einladung begründet werden. Zusätzlich ist in der Regel in den Pohlheimer Nachrichten und ausnahmslos im Ratsinformationssystem auf die Sitzungen unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ort und der voraussichtlichen Tagesordnung hinzuweisen.

 

5.            Die Sitzungen leitet die/der Vorsitzende, im Verhinderungsfall ein/e von ihr/ihm bestellte/r Vertreter/in.

 

6.            Der Klimabeirat tagt öffentlich, sofern nicht im Einzelfall nichtöffentliche Behandlung von Tagesordnungspunkten vom Klimabeirat beschlossen wird.

 

7.            Um den Dialog mit interessierten Bürger/innen zu ermöglichen wird regelmäßig ein Tagesordnungspunkt "Anfragen und Anregungen der Bürger" am Ende einer Sitzung aufgerufen.“

 

§ 7

Sinngemäß anzuwendende Vorschriften

 

Für den Geschäftsgang des Klimabeirates finden sinngemäß die Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung sowie der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim Anwendung, soweit sich nicht aus dem Gesetz oder aus der Geschäftsordnung für den Klimabeirat oder aus dem Sinn der Angelegenheit Abweichendes ergibt.

 

§ 8

Inkrafttreten

 

Diese Geschäftsordnung für den Klimabeirat tritt am _____________ in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                               18 Ja-Stimmen (1 CDU, 12 SPD, 4 Grüne, 1 FDP)

                                                               5 Nein-Stimmen (3 CDU, 2 FW)

                                                               10 Enthaltungen (8 CDU, 2 FW)