Sitzung: 13.12.2019 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-362/2016-2021
TOP 10, 10.1 und 10.2 werden
gemeinsam beraten.
Stadtverordnetenvorsteher Prof. Dr. Helge Stadelmann teilt
mit, dass der Änderungsantrag der FW-Fraktion zurückgezogen worden sei.
StV Andreas Schuch berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Ergänzend zu den bisher vorliegenden Änderungsanträgen zur Geschäftsordnung liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
1.) § 14 Abs. 8 (Ergänzung)
Der Nebensatz „sonstige Redebeiträge im Stehen vom Platz aus“ verstößt gegen die Gebote der Inklusion behinderter Menschen.
Wir empfehlen entweder die komplette Streichung der Ergänzung oder die Formulierung:
Das Einbringen von Anträgen, die Erwiderung dazu sowie Haushaltsreden erfolgen vom Podium (Pult) aus. Dafür ist das Podium (Pult) so zu gestalten, dass es auch für Menschen mit Behinderung eine adäquate Nutzung ermöglicht.
2.) § 26 Abs. 2
Der von der Mehrheit hinausgestimmte Satz „Eine Verkürzung der Antragsfrist…“ wird ersetzt durch „Wird ein Antrag/eine Vorlage unter Verkürzung der Antragsfrist auf die Tagesordnung gesetzt, ist hierfür ein Grund zu bezeichnen. Dieser ist öffentlich bekanntzugeben.“
3.) Änderung des § 14 Absatz 5 laut CDU-Antrag
In Erwartung einer Mehrheit für diese Änderung schlagen wir folgende Ergänzung vor: „Die genannten Redezeiten gelten bis maximal 5 strittigen Tagesordnungspunkten.“ (Diese werden heutzutage vom STV-Vorsitzenden als B-Punkte bezeichnet). „Für jeden weiteren strittigen Punkt werden 20% auf die jeweiligen Gesamtzeiten aufgeschlagen“.
StV Reimar Stenzel erläutert den Antrag.
Stadtverordnetenvorsteher Prof. Dr. Helge Stadelmann teilt
mit, dass er über die einzelnen Paragraphen der Geschäftsordnung gemäß
Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsanträge
abstimmen lasse.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:
Die Präambel erhält
folgende Fassung:
„1. Änderung der Geschäftsordnung für
die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim
Aufgrund der §§ 60
Abs. 1, 62 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I
S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl.
S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim durch Beschluss
vom 13. Dezember 2019 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die
Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim beschlossen:
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
§ 9 Absatz
1 erhält folgende Fassung:
(1) Der Ältestenrat besteht aus der oder dem
Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der oder den Vorsitzenden der
Fraktionen, im Verhinderungsfall einem Stellvertreter der Fraktion. Die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister oder deren/dessen Stellvertreter/in kann
an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. Die Niederschriften fertigt die
Schriftführerin oder der Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
§ 9 Absatz
6 erhält folgende Fassung:
(5) Will eine Fraktion von Vereinbarungen im
Ältestenrat abweichen, so unterrichtet sie spätestens drei Tage vor der Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung die oder den Vorsitzende/n der
Stadtverordnetenversammlung und die Vorsitzenden der übrigen Fraktionen.
Ausgenommen hiervon sind die Vereinbarungen des Ältestenrates am jeweiligen Tag
der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
§
12 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse beginnen in der
Regel um 19:30 Uhr und enden um 22:30 Uhr. Finden die Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung an einem Montag bis Donnerstag statt, beginnen
diese um 19:00 Uhr und enden um 22:00 Uhr. Die laufende Beratung oder
Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wird abgeschlossen. Unerledigte
Verhandlungsgegenstände setzt die oder der Vorsitzende vorrangig auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
1
Enthaltung (1 Grüne)
Antrag auf Streichung des § 14 Abs. 8
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
21 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 FW, 4 Grüne, 1 FDP)
12 Nein-Stimmen (12 CDU)
§ 26 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Anträge sind schriftlich und von der Antragstellerin
oder vom Antragsteller unter-zeichnet bei der oder dem Vorsitzenden oder bei
einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Person in der Verwaltung
einzureichen. Eine Einreichung durch Fax, Computerfax und E-Mail ist
ausreichend. Bei Anträgen von Fraktionen genügt - außer im Falle des § 56 Abs.
1 Satz 2 HGO - die Unterschrift der oder des Vorsitzenden oder ihrer oder
seiner Stellvertretung. Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem
Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens zehn volle Kalendertage
liegen.
Wird ein Antrag/eine Vorlage unter Verkürzung
der Antragsfrist auf die Tagesordnung gesetzt, ist hierfür ein Grund zu
bezeichnen. Dieser ist öffentlich bekanntzugeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
31 Ja-Stimmen (10 CDU, 12 SPD, 4 FW, 4
Grüne, 1 FDP)
2 Enthaltungen (2 CDU)
§ 36 Absatz 1 erhält
folgende Fassung:
(1) Sind Anträge an die
Ausschüsse verwiesen, so bereiten diese für ihr Aufgabengebiet die Beschlüsse
der Stadtverordnetenversammlung vor. Sie entwerfen hierzu einen
entscheidungsreifen Beschlussvorschlag, der als Antrag im Sinne des § 26 der
Geschäftsordnung anzusehen ist. Die Ausschussvorsitzenden oder dazu besonders
bestimmte Mitglieder berichten der Stadtverordnetenversammlung mündlich in
gedrängter Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatungen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
§ 14
Abs. 5 Sitzungs- und Redeordnung erhält folgende Fassung:
Alle Fraktionen sowie fraktionslosen Stadtverordneten erhalten für die
Gesamtdauer der Sitzung ein Zeitkontingent zugeteilt. Dieses besteht für
Fraktionen aus einem Grundkontingent von 20 Minuten pro Fraktion sowie
zusätzlich einer Minute Redezeit pro Stadtverordneter/Stadtverordnetem.
Jede/jeder fraktionslose Stadtverordnete erhält ein Zeitkontingent von 10
Minuten.
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
15 Ja-Stimmen (12 CDU, 3 FW)
16
Nein-Stimmen (12 SPD, 3 Grüne, 1 FDP)
2 Enthaltungen (1 FW, 1 Grüne)