TOP 10, 10.1 und 10.2 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtverordnetenvorsteher Prof. Dr. Helge Stadelmann teilt mit, dass der Änderungsantrag der FW-Fraktion zurückgezogen worden sei.

 

StV Andreas Schuch berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Ergänzend zu den bisher vorliegenden Änderungsanträgen zur Geschäftsordnung liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

 

1.)    § 14 Abs. 8 (Ergänzung)

Der Nebensatz „sonstige Redebeiträge im Stehen vom Platz aus“ verstößt gegen die Gebote der Inklusion behinderter Menschen.

Wir empfehlen entweder die komplette Streichung der Ergänzung oder die Formulierung:

Das Einbringen von Anträgen, die Erwiderung dazu sowie Haushaltsreden erfolgen vom Podium (Pult) aus. Dafür ist das Podium (Pult) so zu gestalten, dass es auch für Menschen mit Behinderung eine adäquate Nutzung ermöglicht.

2.)    § 26 Abs. 2

Der von der Mehrheit hinausgestimmte Satz „Eine Verkürzung der Antragsfrist…“ wird ersetzt durch „Wird ein Antrag/eine Vorlage unter Verkürzung der Antragsfrist auf die Tagesordnung gesetzt, ist hierfür ein Grund zu bezeichnen. Dieser ist öffentlich bekanntzugeben.“

3.)    Änderung des § 14 Absatz 5 laut CDU-Antrag

In Erwartung einer Mehrheit für diese Änderung schlagen wir folgende Ergänzung vor: „Die genannten Redezeiten gelten bis maximal 5 strittigen Tagesordnungspunkten.“ (Diese werden heutzutage vom STV-Vorsitzenden als B-Punkte bezeichnet). „Für jeden weiteren strittigen Punkt werden 20% auf die jeweiligen Gesamtzeiten aufgeschlagen“.

 

StV Reimar Stenzel erläutert den Antrag.

 

Stadtverordnetenvorsteher Prof. Dr. Helge Stadelmann teilt mit, dass er über die einzelnen Paragraphen der Geschäftsordnung gemäß Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der vorliegenden Änderungsanträge abstimmen lasse.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgende Beschlüsse:

 

 

Die Präambel erhält folgende Fassung:

 

„1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim

 

Aufgrund der §§ 60 Abs. 1, 62 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2019 (GVBl. S. 310) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim durch Beschluss vom 13. Dezember 2019 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim beschlossen:

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

§ 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)    Der Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der oder den Vorsitzenden der Fraktionen, im Verhinderungsfall einem Stellvertreter der Fraktion. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister oder deren/dessen Stellvertreter/in kann an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. Die Niederschriften fertigt die Schriftführerin oder der Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

§ 9 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

 

(5)    Will eine Fraktion von Vereinbarungen im Ältestenrat abweichen, so unterrichtet sie spätestens drei Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die oder den Vorsitzende/n der Stadtverordnetenversammlung und die Vorsitzenden der übrigen Fraktionen. Ausgenommen hiervon sind die Vereinbarungen des Ältestenrates am jeweiligen Tag der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

§ 12 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

(3)          Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse beginnen in der Regel um 19:30 Uhr und enden um 22:30 Uhr. Finden die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung an einem Montag bis Donnerstag statt, beginnen diese um 19:00 Uhr und enden um 22:00 Uhr. Die laufende Beratung oder Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wird abgeschlossen. Unerledigte Verhandlungsgegenstände setzt die oder der Vorsitzende vorrangig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

                                                               1 Enthaltung (1 Grüne)

 

 

Antrag auf Streichung des § 14 Abs. 8

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

21 Ja-Stimmen (12 SPD, 4 FW, 4 Grüne, 1 FDP)

12 Nein-Stimmen (12 CDU)

 

 

§ 26 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

 

(2)          Anträge sind schriftlich und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unter-zeichnet bei der oder dem Vorsitzenden oder bei einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Person in der Verwaltung einzureichen. Eine Einreichung durch Fax, Computerfax und E-Mail ist ausreichend. Bei Anträgen von Fraktionen genügt - außer im Falle des § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO - die Unterschrift der oder des Vorsitzenden oder ihrer oder seiner Stellvertretung. Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens zehn volle Kalendertage liegen.

Wird ein Antrag/eine Vorlage unter Verkürzung der Antragsfrist auf die Tagesordnung gesetzt, ist hierfür ein Grund zu bezeichnen. Dieser ist öffentlich bekanntzugeben.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

31 Ja-Stimmen (10 CDU, 12 SPD, 4 FW, 4 Grüne, 1 FDP)

2 Enthaltungen (2 CDU)

 

 

§ 36 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)          Sind Anträge an die Ausschüsse verwiesen, so bereiten diese für ihr Aufgabengebiet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor. Sie entwerfen hierzu einen entscheidungsreifen Beschlussvorschlag, der als Antrag im Sinne des § 26 der Geschäftsordnung anzusehen ist. Die Ausschussvorsitzenden oder dazu besonders bestimmte Mitglieder berichten der Stadtverordnetenversammlung mündlich in gedrängter Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatungen.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen

 

 

§ 14 Abs. 5 Sitzungs- und Redeordnung erhält folgende Fassung:

 

Alle Fraktionen sowie fraktionslosen Stadtverordneten erhalten für die Gesamtdauer der Sitzung ein Zeitkontingent zugeteilt. Dieses besteht für Fraktionen aus einem Grundkontingent von 20 Minuten pro Fraktion sowie zusätzlich einer Minute Redezeit pro Stadtverordneter/Stadtverordnetem.

Jede/jeder fraktionslose Stadtverordnete erhält ein Zeitkontingent von 10 Minuten.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

15 Ja-Stimmen (12 CDU, 3 FW)

                                                               16 Nein-Stimmen (12 SPD, 3 Grüne, 1 FDP)

                                                               2 Enthaltungen (1 FW, 1 Grüne)