Sitzung: 07.11.2019 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-362/2016-2021
Für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die nachfolgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse zu beschließen:
Für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse:
„1. Änderung der Geschäftsordnung für
die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim
Aufgrund der §§ 60
Abs. 1, 62 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I
S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni
2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim
durch Beschluss vom 7. November 2019 folgende 1. Änderung der
Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der
Stadt Pohlheim beschlossen:
I.
§ 9 Absatz
1 erhält folgende Fassung:
(1) Der
Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung und der oder den Vorsitzenden der Fraktionen, im
Verhinderungsfall einem Stellvertreter der Fraktion. Die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister oder deren/dessen Stellvertreter/in kann an den Beratungen
des Ältestenrates teilnehmen. Die Niederschriften fertigt die Schriftführerin
oder der Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung.
§ 9 Absatz
6 erhält folgende Fassung:
(6) Will
eine Fraktion von Vereinbarungen im Ältestenrat abweichen, so unterrichtet sie
spätestens drei Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die oder
den Vorsitzende/n der Stadtverordnetenversammlung und die Vorsitzenden der
übrigen Fraktionen.
§
12 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die
Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse beginnen in der
Regel um 19:30 Uhr und enden um 22:30 Uhr. Finden die Sitzungen der
Stadtverordnetenversammlung an einem Montag bis Donnerstag statt, beginnen
diese um 19:00 Uhr und enden um 22:00 Uhr. Die laufende Beratung oder
Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wird abgeschlossen. Unerledigte
Verhandlungsgegenstände setzt die oder der Vorsitzende vorrangig auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
§ 14 wird um einen Absatz 8 ergänzt, der
folgenden Wortlaut erhält:
(8) Das
Einbringen von Anträgen sowie Haushaltsreden erfolgen vom Podium aus, sonstige
Redebeiträge im Stehen vom Platz aus.
§ 26 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
(2) Anträge sind schriftlich und von der
Antragstellerin oder vom Antragsteller unter-zeichnet bei der oder dem Vorsitzenden
oder bei einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Person in der
Verwaltung einzureichen. Eine Einreichung durch Fax, Computerfax und E-Mail ist
ausreichend. Bei Anträgen von Fraktionen genügt - außer im Falle des § 56 Abs.
1 Satz 2 HGO - die Unterschrift der oder des Vorsitzenden oder ihrer oder
seiner Stellvertretung. Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem
Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens zehn volle Kalendertage
liegen.
Dies gilt auch für Anträge des Magistrates und
der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Eine Verkürzung der Antragsfrist
durch den Magistrat oder durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister ist von
dieser/diesem als unabdingbar inhaltlich zu begründen.
Alle Anträge werden spätestens mit der Ladung
zur Sitzung jeder Stadtverordneten und jedem Stadtverordneten zugeleitet.
§ 36 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
(1) Sind Anträge an die Ausschüsse
verwiesen, so bereiten diese für ihr Aufgabengebiet die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung vor. Sie entwerfen hierzu einen entscheidungsreifen
Beschlussvorschlag, der als Antrag im Sinne des § 26 der Geschäftsordnung
anzusehen ist. Die Ausschussvorsitzenden oder dazu besonders bestimmte
Mitglieder berichten der Stadtverordnetenversammlung mündlich in gedrängter
Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatungen.
II.
Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.“