Für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die nachfolgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse zu beschließen:

 

Für die Stadtverordnetenversammlung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die nachfolgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse:

 

 

„1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim

 

Aufgrund der §§ 60 Abs. 1, 62 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim durch Beschluss vom 7. November 2019 folgende 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim beschlossen:

 

I.

 

§ 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)          Der Ältestenrat besteht aus der oder dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und der oder den Vorsitzenden der Fraktionen, im Verhinderungsfall einem Stellvertreter der Fraktion. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister oder deren/dessen Stellvertreter/in kann an den Beratungen des Ältestenrates teilnehmen. Die Niederschriften fertigt die Schriftführerin oder der Schriftführer der Stadtverordnetenversammlung.

 

§ 9 Absatz 6 erhält folgende Fassung:

 

(6)          Will eine Fraktion von Vereinbarungen im Ältestenrat abweichen, so unterrichtet sie spätestens drei Tage vor der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung die oder den Vorsitzende/n der Stadtverordnetenversammlung und die Vorsitzenden der übrigen Fraktionen.

 

§ 12 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

(3)          Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse beginnen in der Regel um 19:30 Uhr und enden um 22:30 Uhr. Finden die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung an einem Montag bis Donnerstag statt, beginnen diese um 19:00 Uhr und enden um 22:00 Uhr. Die laufende Beratung oder Entscheidung eines Verhandlungsgegenstandes wird abgeschlossen. Unerledigte Verhandlungsgegenstände setzt die oder der Vorsitzende vorrangig auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.

 

§ 14 wird um einen Absatz 8 ergänzt, der folgenden Wortlaut erhält:

 

(8)          Das Einbringen von Anträgen sowie Haushaltsreden erfolgen vom Podium aus, sonstige Redebeiträge im Stehen vom Platz aus.

 

§ 26 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

 

(2)          Anträge sind schriftlich und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unter-zeichnet bei der oder dem Vorsitzenden oder bei einer von der oder dem Vorsitzenden zu bestimmenden Person in der Verwaltung einzureichen. Eine Einreichung durch Fax, Computerfax und E-Mail ist ausreichend. Bei Anträgen von Fraktionen genügt - außer im Falle des § 56 Abs. 1 Satz 2 HGO - die Unterschrift der oder des Vorsitzenden oder ihrer oder seiner Stellvertretung. Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens zehn volle Kalendertage liegen.

 

Dies gilt auch für Anträge des Magistrates und der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Eine Verkürzung der Antragsfrist durch den Magistrat oder durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister ist von dieser/diesem als unabdingbar inhaltlich zu begründen.

 

Alle Anträge werden spätestens mit der Ladung zur Sitzung jeder Stadtverordneten und jedem Stadtverordneten zugeleitet.

 

§ 36 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

(1)          Sind Anträge an die Ausschüsse verwiesen, so bereiten diese für ihr Aufgabengebiet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor. Sie entwerfen hierzu einen entscheidungsreifen Beschlussvorschlag, der als Antrag im Sinne des § 26 der Geschäftsordnung anzusehen ist. Die Ausschussvorsitzenden oder dazu besonders bestimmte Mitglieder berichten der Stadtverordnetenversammlung mündlich in gedrängter Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatungen.

 

II.

 

Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Pohlheim tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.“