Sitzung: 26.09.2019 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-346/2016-2021
Die Tagesordnungspunkte 8 und 8.1 werden gemeinsam beraten.
STV Michael Wagner berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt.
STV Matthias Jung bringt folgenden Ergänzungsantrag zu TOP 8.1 ein und begründet diesen:
„4. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird beauftragt, für das
Grundstück 2/4 (als Mischgebiet ausgewiesene Fläche im B-Plan, westlich im
Plangebiet gelegen) einen städtebaulichen Rahmenvertrag mit dem Käufer der
Fläche abzuschließen und die gewerbliche Nutzung des Grundstücks mit mindesten
60% der Fläche festzuschreiben.
5. Der
Vertrag ist nach Abschluss mit dem Käufer der Stadtverordnetenversammlung zur
Genehmigung zuzuleiten.“
Es folgt eine Sitzungsunterbrechung von 19:52 Uhr bis 20:00 Uhr.
Nach eingehender Beratung und Diskussion folgt Abstimmung.
Bebauungsplan Nr. 44 „Am Furt/Schönbornswiese“ im Stadtteil Watzenborn-Steinberg; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu dem im Rahmen der erneuten Auslegung nach § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Diskussion zur Kenntnis genommen und als Abwägung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
30 Ja-Stimmen (14 CDU, 10 SPD, 5 FW, 1 FDP)
3 Enthaltungen (Grüne)
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 44 „Am Furt / Schönbornswiese“ im Stadtteil Watzenborn-Steinberg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
30 Ja-Stimmen (14 CDU, 10 SPD, 5 FW, 1 FDP)
3 Enthaltungen (Grüne)
3. Dieser Beschluss ist amtlich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
37. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Furt/Schönbornswiesen“ im Stadtteil Watzenborn-Steinberg; Feststellungsbeschluss gemäß § 6 BauGB:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden nach Beratung als Abwägung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
30 Ja-Stimmen (14 CDU, 10 SPD, 5 FW, 1 FDP)
3 Enthaltungen (Grüne)
2. Der vorliegende Änderungsplan für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Am Furt / Schönbornswiese“ wird gem. § 6 BauGB festgestellt. Die Begründung wird gebilligt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
30 Ja-Stimmen (14 CDU, 10 SPD, 5 FW, 1 FDP)
3 Enthaltungen (Grüne)
3. Das Feststellungsexemplar ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
4. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der Magistrat wird beauftragt, für das Grundstück 2/4 (als Mischgebiet ausgewiesene Fläche im B-Plan, westlich im Plangebiet gelegen) einen städtebaulichen Rahmenvertrag mit dem Käufer der Fläche abzuschließen und die gewerbliche Nutzung des Grundstücks mit mindesten 60% der Fläche festzuschreiben.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
20 Ja-Stimmen (14 CDU, 5 FW, 1 FDP)
10 Nein-Stimmen (SPD)
3 Enthaltungen (Grüne)
5. Der Vertrag ist nach Abschluss mit dem Käufer der Stadtverordnetenversammlung zur Genehmigung zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen