Der Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt, dem Antrag vom Eigentümer des Grundstücks Theodor-Heuss-Straße 59 (Flur 14 Nr. 243), 35415 Pohlheim auf Unterschreitung der Dachneigung von zulässig: mind. 25° auf geplant 3 % (Flachdach) mit der Vorgabe der Dachbegrünung zuzustimmen. Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 (2) BauGB wird erteilt.  

 

Abstimmungsergebnis:                Einstimmig beschlossen

                                                                               6 Ja-Stimmen

                                                                               1 Enthaltung