Sitzung: 26.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: STV-280/2016-2021
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der
Aufgabenübertragung nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung von
Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetz
–ProstSchGZustV-) an den Landkreis Gießen im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit
zu.
Zur
Aufgabenübertragung ist mit dem Landkreis Gießen eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung nach § 1 Abs. 2 ProstSchGZustV nach Maßgabe des beigefügten
Entwurfes abzuschließen.
Der
Magistrat wird mit dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und
mit der Beantragung von Fördermitteln nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung
inter-kommunaler Zusammenarbeit beim Hessischen Ministerium des Inneren und für
Sport beauftragt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen