Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Aufgabenübertragung nach § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetz –ProstSchGZustV-) an den Landkreis Gießen im Rahmen von interkommunaler Zusammenarbeit zu.

 

Zur Aufgabenübertragung ist mit dem Landkreis Gießen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach § 1 Abs. 2 ProstSchGZustV nach Maßgabe des beigefügten Entwurfes abzuschließen.

 

Der Magistrat wird mit dem Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und mit der Beantragung von Fördermitteln nach der Rahmenvereinbarung zur Förderung inter-kommunaler Zusammenarbeit beim Hessischen Ministerium des Inneren und für Sport beauftragt.

 

Abstimmungsergebnis:                               Einstimmig beschlossen