Sitzung: 26.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Nach eingehender Beratung schlägt Bürgermeister Schöffmann folgende Änderung vor:
Neu
§ 8 Ausnahmen
„Ausnahmen müssen begründet
beim Magistrat der Stadt Pohlheim beantragt werden.“(Formulierung von § 2 Abs.
4)
Ausnahmeregelungen sind aus
restlichen Paragrafen zu entfernen, wie zum Beispiel aus § 2 Abs. 4.
Im Übrigen wird zusätzlich
über die Änderungsvorschläge der Verwaltung (siehe Anlage 4 zu
STV-272/2016-2021) abgestimmt.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der
Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, die mit der Vorlage STV-272/2016-2021
vorgelegte Stellplatz- und Ablösesatzung der Stadt Pohlheim wie folgt zu
ändern:
- Neu: § 8 Ausnahmen
„Ausnahmen müssen begründet beim Magistrat der Stadt
Pohlheim beantragt werden.“
Ausnahmeregelung
ist aus folgenden Paragrafen zu entfernen:
- § 2 Abs. 4:
„Ausnahmen müssen begründet beim Magistrat
der Stadt Pohlheim beantragt werden.“ wird gestrichen
- § 4 Abs. 3 Satz 3
„Ausnahmen müssen begründet und
beim Magistrat der Stadt Pohlheim beantragt werden.“ wird gestrichen
4.
Aus § 8 Ordnungswidrigkeiten wird § 9.
5.
Aus § 9 Inkrafttreten wird § 10.
- Anlage 1 Nr. 4
Versammlungsstätten (außer Sportstätten)
Kirchen:
6.1
4.2 erhält folgende Fassung:
„Gemeindekirchen und Versammlungsstätten für
religiöse Zwecke mit
überwiegend stadtteilbezogener Bedeutung 1 Stellplatz je 15
Sitzplätze“
6.2
4.3 erhält folgende Fassung:
„Kirchen und Versammlungsstätten für religiöse
Zwecke von
überörtlicher oder
stadteilübergreifender Bedeutung 1
Stellplatz je 5 Sitzplätze“
- Anwendungsbestimmungen Ziffer 8 erhält folgende Fassung:
„Bei Wohngebäuden, für die nach dieser Satzung
vier oder mehr Stellplätze
nachgewiesen werden müssen, ist jeder vierte
Stellplatz mit Lehrrohren und/oder
Elektroleitungen vom Parkplatz bis zur
Stromzählerverteilung vorzurüsten um eine
einfache Installation von Lademöglichkeiten für
E-Autos zu gewährleisten. Ab 20
Stellplätzen ist bei Gebäuden gemäß Punkt 2
(Gebäude mit Büro-, Verwaltungs-,
und Praxisräumen) und Punkt 3 (Verkaufsstätten)
eine freizugängliche
Lademöglichkeit für
mind. zwei E-Autos zu gewähren.“
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
4 Ja-Stimmen
1
Nein-Stimme
2
Enthaltungen