StV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

StV Peter Alexander stellt für die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die zweijährige Gebührenkalkulation für die Jahre 2019/2020 ist zu überarbeiten. Die geänderte Gebührenkalkulation ist auf Grundlage eines Wirtschaftsplanes 2019 durchzuführen, der keinen oder zumindest einen nur marginalen Gewinn als Ergebnis ausweist.

Die Beschlussvorlage über die hieraus folgende Vermeidung oder zumindest Minderung der vorgesehenen Gebührenerhöhungen für den Bereich der Abwasserbeseitigung ist dem HFA und der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung und Abstimmung vorzulegen.“

 

StV Peter Alexander begründet den Antrag.

 

Nach ausführlicher Diskussion lässt stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Sann über den Änderungsantrag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                               17 Ja-Stimmen (12 SPD, 3 Grüne, 2 FDP)

                                                               18 Nein-Stimmen (13 CDU, 5 FW)

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst sodann folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt der nachfolgenden 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim zuzustimmen. Die 1. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim

 

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), der §§ 37 bis 40 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366), der §§ 1 bis 5 a), 6 a), 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S 247), der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.01.2005 (BGBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22.08.2018 (BGBl. I S. 1327), und der §§ 1 und 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz (HAbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.06.2016 (GVBl. S. 70) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 1. November 2018 folgende 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung (EWS) beschlossen.

 

 

I.

 

§ 24 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 

§ 24

Gebührenmaßstäbe und -sätze für Niederschlagswasser

 

(1)    Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute und künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt; pro m² wird eine Gebühr von 0,48 € jährlich erhoben.

 

II.

 

§ 26 Abs. 1 und 3 erhält folgende Fassung:

 

§ 26

Gebührenmaßstäbe und -sätze für Schmutzwasser

 

(1)    Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

 

         Die Gebühr beträgt pro m3 Frischwasserverbrauch

 

         a)  bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage                                     1,93 €

         b)  bei notwendiger Vorreinigung des Abwassers in einer Grundstückskläreinrichtung die in § 26 (1) a festgesetzten Gebühren gemindert um 10 vom hundert                                    

 

(3)    Die Grundgebühr stellt das Entgelt für die Bereitstellung der öffentlichen Abwasserentsorgungsanlage dar. Sie wird für jedes Grundstück erhoben und beträgt je Anschluss der nachstehenden Wasserzähler

                                                               Q 3 4                   5,00 €/Monat
Q 3 10                  6,16 €/Monat
ab Q 3 16           9,94 €/Monat.

 

 

III.

 

Die 1. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                               18 Ja-Stimmen (13 CDU, 5 FW)

                                                               17 Nein-Stimmen (12 SPD, 3 Grüne, 2 FDP)