StV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

StV Peter Alexander stellt für die SPD-Fraktion folgenden Änderungsantrag:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die zweijährige Gebührenkalkulation für die Jahre 2019/2020 ist zu überarbeiten. Die geänderte Gebührenkalkulation ist auf Grundlage eines Wirtschaftsplanes 2019 durchzuführen, der keinen oder zumindest einen nur marginalen Gewinn als Ergebnis ausweist.

Die Beschlussvorlage über die hieraus folgende Senkung der Gebühren für die Wasserversorgung ist dem HFA und der Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beratung und Abstimmung vorzulegen.“

 

StV Peter Alexander begründet den Antrag.

 

Nach ausführlicher Diskussion lässt stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Sann über den Änderungsantrag wie folgt abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                               16 Ja-Stimmen (12 SPD, 2 Grüne, 2 FDP)

                                                               18 Nein-Stimmen (13 CDU, 5 FW)

                                                               1 Enthaltung (1 Grüne)

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst sodann folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der  nachfolgenden 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim zuzustimmen. Die 1. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim

 

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 1. November 2018 folgende 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung (WVS) beschlossen.

 

 

I.

 

§ 26 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

§ 26

Benutzungsgebühren, Grundgebühren

 

(4)    Die Grundgebühr stellt das Entgelt für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage dar. Sie wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben und beträgt je Anschluss der nachstehenden Wasserzähler.

         Q 3 4                                     5,00 € (ohne USt)/Monat

                                                        5,35 € (einschl. USt)/Monat

 

         Q 3 10                                   6,16 € (ohne USt)/Monat

                                                        6,59 € (einschl. USt)/Monat

 

         ab QN 3 16                          9,94 € (ohne USt)/Monat

                                                      10,64 € (einschl. USt)/Monat.

 

 

II.

Die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                               18 Ja-Stimmen (13 CDU, 5 FW)

                                                               17 Nein-Stimmen (12 SPD, 3 Grüne, 2 FDP)