Sitzung: 01.11.2018 Stadtverordnetenversammlung
Vorlage: STV-273/2016-2021
StV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses.
StV Peter Alexander stellt für die SPD-Fraktion folgenden
Änderungsantrag:
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die zweijährige Gebührenkalkulation für die Jahre 2019/2020 ist zu
überarbeiten. Die geänderte Gebührenkalkulation ist auf Grundlage eines
Wirtschaftsplanes 2019 durchzuführen, der keinen oder zumindest einen nur
marginalen Gewinn als Ergebnis ausweist.
Die Beschlussvorlage über die hieraus folgende Senkung der Gebühren für
die Wasserversorgung ist dem HFA und der Stadtverordnetenversammlung zur
weiteren Beratung und Abstimmung vorzulegen.“
StV Peter Alexander begründet den Antrag.
Nach ausführlicher Diskussion lässt stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher Ulrich Sann über den Änderungsantrag wie folgt
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
16
Ja-Stimmen (12 SPD, 2 Grüne, 2 FDP)
18
Nein-Stimmen (13 CDU, 5 FW)
1
Enthaltung (1 Grüne)
Die
Stadtverordnetenversammlung fasst sodann folgenden Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, der nachfolgenden 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim zuzustimmen. Die 1. Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
1. Änderungssatzung zur
Wasserversorgungssatzung des Eigenbetriebes Wasserwerke Pohlheim
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und
93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 21.06.2018 (GVBl. S. 291), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen
Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt
geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22.08.2018 (GVBl. S. 366), der §§ 1
bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom
24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
28.05.2018 (GVBl. S. 247), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Pohlheim am
1. November 2018 folgende 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung
(WVS) beschlossen.
I.
§ 26 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
§ 26
Benutzungsgebühren, Grundgebühren
(4) Die Grundgebühr stellt das Entgelt für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage dar. Sie wird für jeden Grundstücksanschluss erhoben und beträgt je Anschluss der nachstehenden Wasserzähler.
Q 3 4 5,00 € (ohne USt)/Monat
5,35 € (einschl. USt)/Monat
Q 3 10 6,16 € (ohne USt)/Monat
6,59 € (einschl. USt)/Monat
ab QN 3 16 9,94 € (ohne USt)/Monat
10,64 € (einschl. USt)/Monat.
II.
Die 1. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung tritt am 1.
Januar 2019 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen
18 Ja-Stimmen (13 CDU, 5 FW)
17 Nein-Stimmen (12 SPD, 3 Grüne, 2 FDP)