StV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Pohlheim:

 

  1. Änderungssatzung

zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Pohlheim

 

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S.142) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), der §§ 1,2,3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 1.11.2018 die folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Pohlheim

beschlossen:

 

I.

 

§ 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

§ 4

Steuersätze

 

(1)                 Die Steuer beträgt

zu § 2 Abs. 1 Nr. 1:

je angefangenem Kalendermonat und Gerät

1. für Geräte mit Gewinnmöglichkeit                                     20 v. H. der Bruttokasse,

2. für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit                                 10 v. H. der Bruttokasse,

3. Sofern ein Gerät ohne Gewinnmöglichkeit nicht über ein Zählwerk, das den

Nachweis nach § 7 Absatz 4 ermöglicht verfügt, beträgt die Steuer

a) in Spielhallen                                                                                              60,00 €,

b) in Gaststätten und sonstigen Aufstellorten                    30,00 €

zu § 2 Abs. 1 Nr. 2:

je angefangenen Quadratmeter und Kalendermonat      30,00 €

 

II.

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Pohlheim tritt am 01.01.2019 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen