Sitzung: 01.11.2018 Stadtverordnetenversammlung
StV Reinhard Peter berichtet aus der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst folgenden Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Pohlheim:
- Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung
einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im
Gebiet der Stadt Pohlheim
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung
in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S.142) zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (GVBl. S. 291), der §§
1,2,3 und 7 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 24. März 2013 (GVBl. S.
134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S.
247) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 1.11.2018 die
folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der
Stadt Pohlheim
beschlossen:
I.
§
4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
§
4
Steuersätze
(1)
Die Steuer beträgt
zu § 2 Abs. 1 Nr. 1:
je angefangenem Kalendermonat
und Gerät
1. für Geräte mit
Gewinnmöglichkeit 20
v. H. der Bruttokasse,
2. für Geräte ohne
Gewinnmöglichkeit 10
v. H. der Bruttokasse,
3. Sofern ein Gerät ohne
Gewinnmöglichkeit nicht über ein Zählwerk, das den
Nachweis nach § 7 Absatz 4
ermöglicht verfügt, beträgt die Steuer
a) in Spielhallen 60,00
€,
b) in Gaststätten und sonstigen
Aufstellorten 30,00 €
zu § 2 Abs. 1 Nr. 2:
je angefangenen Quadratmeter und
Kalendermonat 30,00 €
II.
Die 1.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Steuer auf
Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt
Pohlheim tritt am 01.01.2019 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen