Sitzung: 20.04.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Mit persönlicher Übergabe am Dienstag 10. April
2018 wurden dem Magistrat Unterschriftenlisten zur Durchführung eines
Bürgerentscheids übergeben (Bürgerbegehren). Die Zulässigkeit wurde vom
Magistrat geprüft und bestätigt. Daher hat der Haupt- und Finanzausschuss eine
Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abzugeben.
Zunächst stellt STV Hafemann einen Antrag der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit dem Ziel das Bürgerbegehren / den
Bürgerentscheid zu verhindern, da die Meinung vertreten werde, dass das
benötigte Quorum von 25 % erreicht werde.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Gemäß § 8 b Absatz 4 Satz 3 HGO beschließt die
Stadtverordnetenversammlung die mit dem Bürgerbegehren gewünschte Maßnahme und
hebt ihren Beschluss zu STV-204/2016-2021 auf.
Die Durchführung eines Bürgerentscheides
entfällt damit.
Darüber gibt es eine rege Diskussion. Da STV
Alexander etwas verspätet zur Sitzung eintrifft, wird um Sitzungsunterbrechung
gebeten, um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen prüfen zu können.
Vorsitzender Reinhard Peter unterbricht die
Sitzung für 5 Minuten. Um 18:15 Uhr wird in die Sitzung wieder eingetreten.
Nun folgt die Abstimmung über den Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
3
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
Im Anschluss stellt STV Alexander den Antrag, über alle Punkte getrennt
abzustimmen. Außerdem stellt er den Antrag Punkt 1 Satz 2 zu streichen.
Vorsitzender Reinhard Peter lässt über alle Punkte getrennt abstimmen.
Über den Antrag des Herrn STV Alexander Punkt 1 Satz 2 zu streichen, wird
wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
3
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:
1.
Zulässigkeit
Das beantragte Bürgerbegehren ist nach § 8 b HGO zulässig.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung hilft der mit
dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme nicht ab und hält an ihrem Beschluss vom
16. Februar 2018, TOP 4 fest:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
4
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
2.
Festlegung
der zur Abstimmung stehenden Frage
Die zur Abstimmung
stehende Frage erhält folgenden Wortlaut:
„Sind Sie dafür, dass
der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 16.02.2018 gem. §
2 Abs. 1 BauGB gefasste Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 23
„Garbenteich Ost“, FOC und Gewerbegebiet, aufgehoben wird?“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
beschlossen
3.
Abstimmungssonntag
Der Termin für die
Durchführung des Bürgerentscheids wird festgelegt auf Sonntag, 19. August 2018:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
5
Ja-Stimmen
2
Enthaltungen
4.
Text für
die öffentliche Bekanntmachung
Die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des
Bürgerentscheids erhält folgenden Wortlaut:
„Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat der Stadt Pohlheim
erachten die Ausweisung des Gewerbegebietes `Garbenteich Ost` mit Ansiedlung
eines Factory-Outlet-Centers (FOC) auf ca. 1/3 der Fläche und weiteren
Gewerbebetrieben als zielführend für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Die
Stadt Pohlheim sollte die Chance nutzen, durch die Erschließung des seit 20
Jahren im Flächennutzungsplan ausgewiesenen ungenutzten Gewerbegebietes
Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und die Grundlage für zusätzliche
Steuereinnahmen zu legen. Einnahmesteigerungen können dazu beitragen, weiterhin
günstige Grundsteuerhebesätze zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Pohlheims
aufrecht zu erhalten. Zur Verbesserung der Lebensqualität soll die Landesstraße
L3131 durch das Gewerbegebiet geführt werden und das Gewerbegebiet unter
ökologischen Gesichtspunkten parkähnlich entwickelt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat empfehlen, bei dem Bürgerentscheid mit `NEIN` zu stimmen.“
STV Alexander schlägt vor, den Text der öffentlichen Bekanntmachung wie
folgt zu ändern:
„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim beschließt die
Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Garbenteich Ost“ FOC und Gewerbegebiet
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.“
Vorsitzender Reinhard Peter fast dies als Antrag auf und lässt darüber
abstimmen:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
3
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
Hierzu gibt es einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen, den Text für die öffentliche Bekanntmachung wie folgt zu ändern
(letzter Satz):
„…Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates
empfehlen, bei dem Bürgerentscheid mit `NEIN` zu stimmen.“
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
2
Ja-Stimmen
4
Nein-Stimmen
1
Enthaltung
Über den Text, wie in der Vorlage niedergeschrieben, wird nun abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit beschlossen
4
Ja-Stimmen
3
Nein-Stimmen
