Mit persönlicher Übergabe am Dienstag 10. April 2018 wurden dem Magistrat Unterschriftenlisten zur Durchführung eines Bürgerentscheids übergeben (Bürgerbegehren). Die Zulässigkeit wurde vom Magistrat geprüft und bestätigt. Daher hat der Haupt- und Finanzausschuss eine Empfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abzugeben.

Zunächst stellt STV Hafemann einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit dem Ziel das Bürgerbegehren / den Bürgerentscheid zu verhindern, da die Meinung vertreten werde, dass das benötigte Quorum von 25 % erreicht werde.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Gemäß § 8 b Absatz 4 Satz 3 HGO beschließt die Stadtverordnetenversammlung die mit dem Bürgerbegehren gewünschte Maßnahme und hebt ihren Beschluss zu STV-204/2016-2021 auf.

Die Durchführung eines Bürgerentscheides entfällt damit.

Darüber gibt es eine rege Diskussion. Da STV Alexander etwas verspätet zur Sitzung eintrifft, wird um Sitzungsunterbrechung gebeten, um den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen prüfen zu können.

Vorsitzender Reinhard Peter unterbricht die Sitzung für 5 Minuten. Um 18:15 Uhr wird in die Sitzung wieder eingetreten.

Nun folgt die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Abstimmungsergebnis:                                                                  Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                                                                3 Ja-Stimmen

                                                                                                                4 Nein-Stimmen

Im Anschluss stellt STV Alexander den Antrag, über alle Punkte getrennt abzustimmen. Außerdem stellt er den Antrag Punkt 1 Satz 2 zu streichen.

Vorsitzender Reinhard Peter lässt über alle Punkte getrennt abstimmen.

Über den Antrag des Herrn STV Alexander Punkt 1 Satz 2 zu streichen, wird wie folgt abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:                                                                  Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                                                                3 Ja-Stimmen

                                                                                                                 4 Nein-Stimmen

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Beschlussfassung:

1.       Zulässigkeit

Das beantragte Bürgerbegehren ist nach § 8 b HGO zulässig.

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung hilft der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme nicht ab und hält an ihrem Beschluss vom 16. Februar 2018, TOP 4 fest:

Abstimmungsergebnis:                                                                Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                                                                4 Ja-Stimmen

                                                                                                                3 Nein-Stimmen

2.         Festlegung der zur Abstimmung stehenden Frage

Die zur Abstimmung stehende Frage erhält folgenden Wortlaut:

„Sind Sie dafür, dass der von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim am 16.02.2018 gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasste Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 23 „Garbenteich Ost“, FOC und Gewerbegebiet, aufgehoben wird?“

Abstimmungsergebnis:                                                                Einstimmig beschlossen

3.         Abstimmungssonntag

Der Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids wird festgelegt auf Sonntag, 19. August 2018:

Abstimmungsergebnis:                                                                  Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                                                                 5 Ja-Stimmen

                                                                                                                 2 Enthaltungen

4.         Text für die öffentliche Bekanntmachung

Die von den Gemeindeorganen vertretene Auffassung über den Gegenstand des Bürgerentscheids erhält folgenden Wortlaut:

„Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat der Stadt Pohlheim erachten die Ausweisung des Gewerbegebietes `Garbenteich Ost` mit Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) auf ca. 1/3 der Fläche und weiteren Gewerbebetrieben als zielführend für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Die Stadt Pohlheim sollte die Chance nutzen, durch die Erschließung des seit 20 Jahren im Flächennutzungsplan ausgewiesenen ungenutzten Gewerbegebietes Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und die Grundlage für zusätzliche Steuereinnahmen zu legen. Einnahmesteigerungen können dazu beitragen, weiterhin günstige Grundsteuerhebesätze zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Pohlheims aufrecht zu erhalten. Zur Verbesserung der Lebensqualität soll die Landesstraße L3131 durch das Gewerbegebiet geführt werden und das Gewerbegebiet unter ökologischen Gesichtspunkten parkähnlich entwickelt werden.

Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat empfehlen, bei dem Bürgerentscheid mit `NEIN` zu stimmen.“

STV Alexander schlägt vor, den Text der öffentlichen Bekanntmachung wie folgt zu ändern:

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Garbenteich Ost“ FOC und Gewerbegebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.“

Vorsitzender Reinhard Peter fast dies als Antrag auf und lässt darüber abstimmen:

Abstimmungsergebnis:                                                                Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                                                                3 Ja-Stimmen

                                                                                                                 4 Nein-Stimmen

Hierzu gibt es einen weiteren Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Text für die öffentliche Bekanntmachung wie folgt zu ändern (letzter Satz):

„…Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung und des Magistrates empfehlen, bei dem Bürgerentscheid mit `NEIN` zu stimmen.“

Abstimmungsergebnis:                                                                Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                                                                2 Ja-Stimmen

                                                                                                                 4 Nein-Stimmen

                                                                                                                 1 Enthaltung

Über den Text, wie in der Vorlage niedergeschrieben, wird nun abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:                                                                Mit Stimmenmehrheit beschlossen

                                                                                                                4 Ja-Stimmen

                                                                                                                3 Nein-Stimmen