Sitzung: 13.03.2018 Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport
Vorlage: A-209/2016-2021
Dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2018 vor:
„Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:
1. Im
südlichen Bereich des Neubaugebiets Hause-Ost (Bauabschnitt 4, „Mischgebiet“,
s. Skizze) werden vier Mehrfamilienhäuser mit Mitwohnungen errichtet.
2. Jedes
Haus wird mit bis zu vier Vollgeschossen errichtet, die in Ein-, Zwei- und
Dreizimmerwohnungen aufgeteilt sind. Mindestens die Hälfte der Wohnungen sind
Ein- und Zweizimmerwohnungen.
3. Für
die Wohnungen im Erdgeschoss ist eine barrierearme, für die weiteren Wohnungen
in Obergeschossen weitgehend barrierearme Ausstattung vorgeschrieben.
4. Die
Planung soll eine Grünfläche mit Spielfläche für Kleinkinder und Ruhebänken für
Senioren beinhalten.
5. Der
Magistrat wird beauftragt, wenn erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 15
(Hausen-Ost) anzupassen, um dieses Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.
6. der
Magistrat wird beauftrag für eine baldige Umsetzung der Neubauten mit den Wohnungsbaugenossenschaften
Horlofftal und Langgöns Kontakt aufzunehmen, um deren Interesse abzufragen.
Darüber hinaus sind parallel weitere potentielle Bauträger anzusprechen.
7. Der
Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben beim Land Hessen
und beim Landkreis Gießen Fördermittel zu beantragen. Bereits im Vorfeld sind
dazu bei der „Sozialen Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH“ Informationen
über die Förderrichtlinien einzuholen und die Förderrichtlinien in die
Planungen verbindlich zu schreiben.
8. Die
Festlegung der Miethöhe, die Mietpreis- und Belegungsbindung und die Vermietung
der Wohnungen folgen den in der Förderrichtlinie festgelegten Regelungen. Über
die Gespräche mit den Wohnungsbaugenossenschaften und potentiellen Bauträgern
sowie die Beratungsergebnisse mit der SWS GmbH ist regelmäßig im BSU zu
berichten.“
STV Peter Alexander begründet den Antrag.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Änderungsantrag vor. Dieser wird jedoch nach eingehender Beratung und Diskussion wieder zurückgezogen.
Die SPD-Fraktion verzichtet auf eine Abstimmung des vorliegenden Antrags, da sie einen modifizierten Antrag einreichen werde.
Es besteht Einvernehmen, nicht über den Antrag abzustimmen. Er verbleibt auf Wunsch der Antragsteller im Geschäftsgang.