Dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vom 4. Februar 2018 vor:

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Pohlheim möge beschließen:

1.            Im südlichen Bereich des Neubaugebiets Hause-Ost (Bauabschnitt 4, „Mischgebiet“, s. Skizze) werden vier Mehrfamilienhäuser mit Mitwohnungen errichtet.

2.            Jedes Haus wird mit bis zu vier Vollgeschossen errichtet, die in Ein-, Zwei- und Dreizimmerwohnungen aufgeteilt sind. Mindestens die Hälfte der Wohnungen sind Ein- und Zweizimmerwohnungen.

3.            Für die Wohnungen im Erdgeschoss ist eine barrierearme, für die weiteren Wohnungen in Obergeschossen weitgehend barrierearme Ausstattung vorgeschrieben.

4.            Die Planung soll eine Grünfläche mit Spielfläche für Kleinkinder und Ruhebänken für Senioren beinhalten.

5.            Der Magistrat wird beauftragt, wenn erforderlich, den Bebauungsplan Nr. 15 (Hausen-Ost) anzupassen, um dieses Bauvorhaben baurechtlich zu ermöglichen.

6.            der Magistrat wird beauftrag für eine baldige Umsetzung der Neubauten mit den Wohnungsbaugenossenschaften Horlofftal und Langgöns Kontakt aufzunehmen, um deren Interesse abzufragen. Darüber hinaus sind parallel weitere potentielle Bauträger anzusprechen.

7.            Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung dieser Vorhaben beim Land Hessen und beim Landkreis Gießen Fördermittel zu beantragen. Bereits im Vorfeld sind dazu bei der „Sozialen Wohnungsbau und Strukturförderung GmbH“ Informationen über die Förderrichtlinien einzuholen und die Förderrichtlinien in die Planungen verbindlich zu schreiben.

8.            Die Festlegung der Miethöhe, die Mietpreis- und Belegungsbindung und die Vermietung der Wohnungen folgen den in der Förderrichtlinie festgelegten Regelungen. Über die Gespräche mit den Wohnungsbaugenossenschaften und potentiellen Bauträgern sowie die Beratungsergebnisse mit der SWS GmbH ist regelmäßig im BSU zu berichten.“

STV Peter Alexander begründet den Antrag.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt einen Änderungsantrag vor. Dieser wird jedoch nach eingehender Beratung und Diskussion wieder zurückgezogen.

Die SPD-Fraktion verzichtet auf eine Abstimmung des vorliegenden Antrags, da sie einen modifizierten Antrag einreichen werde.

Es besteht Einvernehmen, nicht über den Antrag abzustimmen. Er verbleibt auf Wunsch der Antragsteller im Geschäftsgang.