STV Hafemann bezieht sich in seiner Anfrage auf den Aufstellungsbeschluss zu Garbenteich-Ost und erkundigt sich nach Folgekosten (Regressansprüche etc.) für die Stadt nach einem Aufstellungsbeschluss, wenn dieser durch einen Bürgerentscheid zurückgezogen wird.

 

 

Bürgermeister Schöffmann führt hier aus, dass der Investor das Kostenrisiko trage.